Brauche Hilfe bei Gebühren in Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

26.05.2008, 14:03

Also seid Ihr als "Voll-"Verteidiger tätig. Dann gilt das oben gesagte, keine gesonderte Gebühr für die Beschwerde, sondern ggf. Erhöhung der Verfahrensgebühr.
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Vivanja
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#12

27.05.2008, 13:05

Ja - Vollverteidiger
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