Brauche Hilfe bei Gebühren in Strafsachen
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also seid Ihr als "Voll-"Verteidiger tätig. Dann gilt das oben gesagte, keine gesonderte Gebühr für die Beschwerde, sondern ggf. Erhöhung der Verfahrensgebühr.