Zeugen b.b.?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minimaus

#1

26.10.2006, 11:52

Hallo, kann mir einer sagen, wofür beim Beweis nach dem Zeugennamen ein b.b. steht??
Jimmy
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 01.07.2006, 21:58
Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter

#2

26.10.2006, 11:54

bereits benannt
Gast

#3

26.10.2006, 11:55

Wenn die Zeugen bereits mit vollständigem Namen und Anschrift benannt wurden, schreibt man später immer nur noch den Namen mit dem Zusatz b.b. (für bereits benannt).
Zuletzt geändert von Gast am 26.10.2006, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

#4

26.10.2006, 11:55

b.b. steht für bereits benannt
Minimaus

#5

26.10.2006, 13:38

Danke euch allen!!
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