Strafsache abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
momo
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#1

20.05.2008, 14:45

Hallo,

ich soll ein Vorverfahren abrechnen. Muss ich dabei irgendetwas beachten? Gibt es da nur die Grundgebühr?
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Kichererbse
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#2

20.05.2008, 14:46

noch eine 4104 Verfahrensgebühr wenns außergerichtlich war oder habt ihr nix weiter gemacht?
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Bergzieglein
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#3

20.05.2008, 14:47

wow das ging aber schnell,
:dafuer
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Faina Kushner
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#4

20.05.2008, 14:48

sitzt er in Haft? wenn ja dann gibts alle bebühren mit Zuschlag. Ansonsten eine Grundgebühr nach 4100. und wenn ihr mit der Behörde geschrieben habt (außergerichtlich) ne 4104
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]


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StineP

#5

20.05.2008, 14:52

Bisschen unkonkret deine "Schilderung"

Musst du schon ein bisschen klarer formulieren.

man könnte das hier zB abrechnen:


Rechnung
Abrechnungszeitraum: vom 20.05.2008 bis zum 20.05.2008

Grundgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4100 VV 165,00 EUR
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4104 VV 140,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4102 VV 140,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 465,00 EUR

19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 465,00 EUR 88,35 EUR

Endsumme 553,35 EUR
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Kichererbse
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#6

20.05.2008, 14:55

Na dann aber bei soviel Korrektheit auch die Kopierkosten und Aktenversendungspauschale zzgl. 19% USt. nicht vergessen! ;)
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StineP

#7

20.05.2008, 14:56

Jaha ;)

War ja nur ein Beispiel! ;)

TG muss ja auch nicht unbedingt entstanden sein ;)
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Kichererbse
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#8

20.05.2008, 14:59

Stimmt, ist nämlich bei uns leider noch nicht vorgekommen. Mein Chef muss unbedingt aktiver werden ... ;)
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momo
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#9

20.05.2008, 15:08

Danke ihr habt mir schon weiter geholfen.
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#10

03.06.2008, 16:28

Hallo leute,

gibt es für den Termin über die Aufhebung des Haftbefehls eine Gebühr? z.b. die 4102?
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