Hallo,
ich soll ein Vorverfahren abrechnen. Muss ich dabei irgendetwas beachten? Gibt es da nur die Grundgebühr?
Strafsache abrechnen
- Kichererbse
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- Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen
noch eine 4104 Verfahrensgebühr wenns außergerichtlich war oder habt ihr nix weiter gemacht?
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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- Bergzieglein
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wow das ging aber schnell,
- Faina Kushner
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sitzt er in Haft? wenn ja dann gibts alle bebühren mit Zuschlag. Ansonsten eine Grundgebühr nach 4100. und wenn ihr mit der Behörde geschrieben habt (außergerichtlich) ne 4104
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]
Ich bin so cool, ich kann sogar Drehtüren zuknallen!!!
Rechtsanwaltsfachangestellte sind die besten Liebhaberinnen!
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Bisschen unkonkret deine "Schilderung"
Musst du schon ein bisschen klarer formulieren.
man könnte das hier zB abrechnen:
Rechnung
Abrechnungszeitraum: vom 20.05.2008 bis zum 20.05.2008
Grundgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4100 VV 165,00 EUR
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4104 VV 140,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4102 VV 140,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 465,00 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 465,00 EUR 88,35 EUR
Endsumme 553,35 EUR
Musst du schon ein bisschen klarer formulieren.
man könnte das hier zB abrechnen:
Rechnung
Abrechnungszeitraum: vom 20.05.2008 bis zum 20.05.2008
Grundgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4100 VV 165,00 EUR
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4104 VV 140,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4102 VV 140,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 465,00 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 465,00 EUR 88,35 EUR
Endsumme 553,35 EUR
- Kichererbse
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Na dann aber bei soviel Korrektheit auch die Kopierkosten und Aktenversendungspauschale zzgl. 19% USt. nicht vergessen!
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- Kichererbse
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Stimmt, ist nämlich bei uns leider noch nicht vorgekommen. Mein Chef muss unbedingt aktiver werden ...
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- Faina Kushner
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 81
- Registriert: 19.05.2008, 10:17
- Wohnort: Schwerin
Hallo leute,
gibt es für den Termin über die Aufhebung des Haftbefehls eine Gebühr? z.b. die 4102?
gibt es für den Termin über die Aufhebung des Haftbefehls eine Gebühr? z.b. die 4102?
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]
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