Hallo zusammen!
Ich hab ein Verständnis- bzw. Abrechnungsproblem mit einem PKH-Beschluss.
Text wie folgt:
"wird der Beklagten (unsere Mdtin) unter Beiordnung von Herrn RA ... für den Rechtsstreit Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie sich gegen einen Anspruch zur Wehr setzt, der einen Betrag in Höhe von 745,83 € übersteigt. Ansonsten wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagte aus den Gründen des Urteils zurückgewiesen. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt ..."
Unsere Mdtin wurde zur Zahlung von 745,83 € verurteilt
Kostenquotelung 30% Kläger, 70% unsere Mdtin
Streitwert 2053,45 €
Verhandlung- und Terminsgebühr sind entstanden.
Berechne ich jetzt ganz normal die PKH-Kosten oder gibts hier eine Besonderheit? Stehe grad echt aufm Schlaucht.
Besten Dank für Tips, Anregungen oder den Tritt in den Allerwertesten.
LG, Jasmin
PKH-Beschluss - wie rechne ich richtig ab?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
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Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig.
PkH wurde nur für den Betrag, der über € 745,83 hinaus geht bewilligt. Ich geh mal davon aus, dass der Streitwert auch dem Forderungsbetrag entspricht. Somit hab ihr PKH für einen Wert von € 1.307,62. Hiernach berechnest Du die PKH-Gebühren.
Für die Kostenausgleichung kannst Du aber den vollen Streitwert nehmen und dann die PKH-Kosten anrechnen.
PkH wurde nur für den Betrag, der über € 745,83 hinaus geht bewilligt. Ich geh mal davon aus, dass der Streitwert auch dem Forderungsbetrag entspricht. Somit hab ihr PKH für einen Wert von € 1.307,62. Hiernach berechnest Du die PKH-Gebühren.
Für die Kostenausgleichung kannst Du aber den vollen Streitwert nehmen und dann die PKH-Kosten anrechnen.
mh ...
sprich, ich rechne nach 2053,45 € die verhandlung- und terminsgebühr ab, rechne darunter diese gebühren nochmal mit dem differenzwert von 1.307,62 € mit PKH-werten aus. dann zieh ich die gesamtsumme aus PKH von der gesamtsumme der "normalen" gebühren ab????
sprich, ich rechne nach 2053,45 € die verhandlung- und terminsgebühr ab, rechne darunter diese gebühren nochmal mit dem differenzwert von 1.307,62 € mit PKH-werten aus. dann zieh ich die gesamtsumme aus PKH von der gesamtsumme der "normalen" gebühren ab????
- Pepples
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Ja, bei solchen Abrechnungen könnte ich auch regelmäßig
Besser sind nur noch Widerklagesachen mit 3 Seiten Kostenquotelung
Ich versuchs dann mal:
PKH-Abrg wie folgt:
Gegenstandswert: 745,83 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 84,50 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 78,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 162,50 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 182,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 29,20 €
zu zahlender Betrag 211,70 €
KfA-Anmeldung müsste so sein:
Gegenstandswert: 2.053,45 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 209,30 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 193,20 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 402,50 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 422,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 67,60 €
zu zahlender Betrag 490,10 €
./. PKH-Gebühren 211,70 €
Restbetrag 278,40 €
Da die Mandantin nicht mit mehr Kosten belastet werden darf, als insgesamt anfallen würden, müsste die Rechnung hier so aussehen:
Gegenstandswert: 1.307,62 €
Verfahrensgebühr für Verfahren über Prozesskostenhilfe § 13, Nr. 3335
VV RVG 1,0 0,00 €
- Anrechnung gem. § 16 Nr. 2 RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. -
Gegenstandswert: 2.053,45 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 209,30 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 193,20 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 402,50 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 422,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 67,60 €
zu zahlender Betrag 490,10 €
./. PKH-Gebühren 211,70 €
Restbetrag 278,40 €
So würde ich es machen. Irgendwelche andere Meinungen?
Besser sind nur noch Widerklagesachen mit 3 Seiten Kostenquotelung
Ich versuchs dann mal:
PKH-Abrg wie folgt:
Gegenstandswert: 745,83 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 84,50 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 78,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 162,50 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 182,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 29,20 €
zu zahlender Betrag 211,70 €
KfA-Anmeldung müsste so sein:
Gegenstandswert: 2.053,45 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 209,30 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 193,20 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 402,50 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 422,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 67,60 €
zu zahlender Betrag 490,10 €
./. PKH-Gebühren 211,70 €
Restbetrag 278,40 €
Da die Mandantin nicht mit mehr Kosten belastet werden darf, als insgesamt anfallen würden, müsste die Rechnung hier so aussehen:
Gegenstandswert: 1.307,62 €
Verfahrensgebühr für Verfahren über Prozesskostenhilfe § 13, Nr. 3335
VV RVG 1,0 0,00 €
- Anrechnung gem. § 16 Nr. 2 RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. -
Gegenstandswert: 2.053,45 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 209,30 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 193,20 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 402,50 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 422,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 67,60 €
zu zahlender Betrag 490,10 €
./. PKH-Gebühren 211,70 €
Restbetrag 278,40 €
So würde ich es machen. Irgendwelche andere Meinungen?
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- Registriert: 17.08.2006, 09:39
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Also damit ich das richtig verstehe. Es wird aus den 745,83 nach der PIKH Tabelle abgerechnet und ein normaler KFA gestellt mit den normalen Gebühren aus dem normalen Streitwert. Und das letzte ist die Überprüfung???????????????????
allen ein herzliches
vorallem aber an Pepples!!!!!
p.s.: frage mir nur immer wieder, warum sowas nicht einfacher geht.
vorallem aber an Pepples!!!!!
p.s.: frage mir nur immer wieder, warum sowas nicht einfacher geht.