Ärger mit RSV wegen EG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#21

19.05.2008, 13:12

Nein, du kannst bei der Gegenseite keine Kosten mehr geltend machen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#22

19.05.2008, 13:16

Aber wir haben doch insgesamt zu 65,.. % obsiegt, oder?? Und sollen nur 34,..% bekommen, über die wir unterlegen waren? Versteh die Logik nicht.
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Curry
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#23

19.05.2008, 13:19

Rein theoretisch hättet ihr im Vergleich regeln müssen, dass die Gegenseite eure Kosten zu 65,..% trägt. Die RS zahlt dann noch die 34,..%. So hättet ihr alle Kosten drin.

Da ihr aber diese Vereinbarung nicht geschlossen habt, bleibt euer Mandant wohl auf den Kosten sitzen, da die RS das in ihren AGB ja so festlegt.

Hättet ihr zu 100% obsiegt, hätte die Gegenseite 100% eurer Kosten tragen müssen. Ihr habt aber nur zu 65,..% obsiegt, also müsste die Gegenseite - wenn es so vereinbart worden wäre - 65,..% der Kosten tragen.
Curry

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#24

19.05.2008, 13:20

Dem was Curry schreibt, schließe ich mich an.

Gruß Oliver
StineP

#25

19.05.2008, 13:21

In der Theorie verstehe ich das - aber: Das ist doch BESCHEUERT. Jetzt wird die Mandantschaft bestraft dafür, dass sie keinen Bock mehr auf dieses Gezeter des Beklagten hatte und die Sache vom Tisch haben wollte!?
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skugga
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#26

19.05.2008, 13:25

Richtig. Und leider wird sie auch dafür bestraft, daß Vergleiche, die man Anwälte alleine machen läßt, garantiert irgendwelche Macken in kostenrechtlicher Hinsicht oder der Vollstreckbarkeit haben.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#27

19.05.2008, 13:33

Curry hat geschrieben:Nein, du kannst bei der Gegenseite keine Kosten mehr geltend machen.
Doch die hälftigen GK-Kosten.
Da wir vor kurzem das gleiche Problem mit der RS hatten, sprechen wir jetzt vor Vergleichsabschluss immer mit der RS, in welcher Höhe die Kosten von denen übernommen werden, teilen dies dem Mandanten mit und er kann dann entscheiden, ob er den Rest zahlt oder ob doch geklagt werden soll.
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Curry
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#29

28.05.2008, 21:45

Ich hab heut zufällig bei einer Rechtsschutzversicherung die Begründung für diese Regelung gelesen. Und zwar wollen die Versicherungen damit verhindern, dass die Gegenseite nur einem Vergleich zustimmt, weil ihr versichert wird, dass sie dann keine Kosten tragen muss (weil die ja dann die RS übernehmen würde).
Curry

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