Ärger mit RSV wegen EG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

19.05.2008, 11:13

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Ich weiß nicht, wie ich das beitreiben soll von der Gegenseite!?
Das ist klar, dass man das im Normalfall von der Gegenseite nicht bekommt bei einem Vergleich. Die Rechtsschutz sieht das aber so.

Wenn eurem Mdt. der volle Betrag per Urteil zugesprochen worden wäre, dann hätte die Gegenseite auch die vollen Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Rechtsschutz müsste demnach nichts zahlen.

Wenn euer Mdt. jetzt einen Vergleich über einen Teil schließt, dann geht die RS davon aus, dass diese Kosten vom Gegner bezahlt werden, weil er diesen Anspruch ja "anerkannt" hat.

So würde ich es zumindest verstehen.
Curry

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StineP

#12

19.05.2008, 11:16

Das ist klar, dass man das im Normalfall von der Gegenseite nicht bekommt bei einem Vergleich. Die Rechtsschutz sieht das aber so.
Ok - Schadensminderungspflicht.

Ich verstehe.

Aber - die RSV muss doch danach zahlen, wie wir obsiegt haben. Macht doch nur dann Sinn, wenn wir das von der bekommen, über welchen Betrag wir eben den Rechtstreit für uns gewinnen konnten. Und das wären doch in unserem Fall 65,.. %!?

Haben die das dann nicht nur verdreht?
OliOS2
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#13

19.05.2008, 11:21

Hallo StineP!

Warum zerbrichst du dir den Kopf darüber? Den Rest bekommst du doch vom Mandanten! Klar versucht man immer für den Mandanten das Maximum rauszuholen, aber es ist nicht deine Aufgabe, dich mit der RSV rumzuärgern, damit ihr euer Geld bekommt. Das soll mal der Mandant erledigen, der die RSV abgeschlossen hat.

Die Quote stimmt.
Und auch der hieraus errechnete Betrag ist korrekt.
Was wollte euer Mandant erreichen? Gar keine Kaution zurück bezahlen?
Oder vertretet ihr den Mieter? Dann wäre es für mich auch logischer, wenn es andersrum wäre; die RSV müsste dementsprechend dann also 65,19 % der Kosten tragen.

Gruß Oliver
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Curry
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#14

19.05.2008, 11:27

Stine, ich denke, dass die Quote so richtig ist.

Wie ich schon geschrieben habe, trägt die RS nur das nicht, was ihr vom Gegner hättet verlangen können aufgrund des Vergleichs. Und das wären die Kosten aus 500€ gewesen. Die RS zahlt demnach nur das, was ihr an Kosten nicht hättet geltend machen können gegenüber dem Gegner.
Curry

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#15

19.05.2008, 11:32

:Curry

Was du schreibst klingt logisch!
Aber gesetzt den Fall, die Gegenseite kann die Kosten nicht begleichen kann, weil kein Geld da ist? Was ist dann?
Genau für diese Fälle gibt es doch auch die RSV, oder nicht?

Gruß Oliver
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Curry
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#16

19.05.2008, 11:34

Ja, das stimmt natürlich. Vom Prinzip her müsste die RS das dann trotzdem erstmal tragen, bis die Kosten vom Gegner gezahlt worden wären.

Aber wenn wie hier Kostenaufhebung vereinbart wurde, dann entfällt das wohl auch.
Curry

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skugga
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#17

19.05.2008, 11:34

Jepp. Aber das gilt nur für den Fall, daß der Gegner alles zu tragen hätte.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
StineP

#18

19.05.2008, 12:03

Nee. Moment.

Wir waren Kläger. Wir haben die 700 und paar zerquetschte eingeklagt und uns auf Zahlung von 500 verglichen. Heißt also, wir haben doch obsiegt zu 65 %!?
StineP

#19

19.05.2008, 12:04

OliOS2 hat geschrieben::Curry

Was du schreibst klingt logisch!
Aber gesetzt den Fall, die Gegenseite kann die Kosten nicht begleichen kann, weil kein Geld da ist? Was ist dann?
Genau für diese Fälle gibt es doch auch die RSV, oder nicht?

Gruß Oliver
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