Das ist klar, dass man das im Normalfall von der Gegenseite nicht bekommt bei einem Vergleich. Die Rechtsschutz sieht das aber so.Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Ich weiß nicht, wie ich das beitreiben soll von der Gegenseite!?
Wenn eurem Mdt. der volle Betrag per Urteil zugesprochen worden wäre, dann hätte die Gegenseite auch die vollen Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Rechtsschutz müsste demnach nichts zahlen.
Wenn euer Mdt. jetzt einen Vergleich über einen Teil schließt, dann geht die RS davon aus, dass diese Kosten vom Gegner bezahlt werden, weil er diesen Anspruch ja "anerkannt" hat.
So würde ich es zumindest verstehen.