Erfolgshonorar ab 1.7. !?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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StineP

#1

16.05.2008, 09:16

Ich hab ja nun schon seit längerer Zeit den Rechtsstreit verfolgt einer Anwältin, die einfordert, dass ihr das von den Mandanten zugesprochene Erfolgshonorar gezahlt wird. Wenn ich mich recht erinnere, ist diese Sache noch vorm BVG anhängig.

Nun bekomme ich heute ein Schreiben von Haufe:

"ab dem 01.07.2008 können Sie mit Ihrem Mandanten Erfolgshonorare aushandeln und so die Vergütung steigern.

Die rechtmäßigkeit solcher Vereinbarungen ist aber an zahlreiche Voraussetzungen sowie Belehrungs- und Dokumentationsprlichten geknüpft. Machen Sie sich deshalb so früh wie möglich mit dem Inhalt dieser Reform vertraut....."

Wird das RVG wieder geändert?
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Curry
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#2

16.05.2008, 09:19

Also gehört hab ich das auch schon. Ich hab gelesen, dass beim ReFaWi-Update-Kurs dazu was gesagt wird. Nur deshalb ist mir das aufgefallen.

Welche Voraussetzungen gibt es denn da?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#3

16.05.2008, 09:21

ich googel grad mal ein bisschen:

http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen ... 84738.html

"Die Verfassungshüter gaben ihr nun Recht: Erfolgshonorare müssen zumindest ausnahmsweise möglich sein, besonders wenn sonst Mandanten wegen des Kostenrisikos nicht zu ihrem Recht kämen. Das Urteil (Aktenzeichen 1 BvR 2576/04) gab Karlsruhe letzte Woche bekannt. Der erste Senat beanstandet zwar das gesetzliche Verbot an sich nicht. Denn eine erfolgsbasierte Vergütung könne für unredliche Berufsträger einen zusätzlichen Anreiz schaffen, "den Erfolg um jeden Preis auch durch Einsatz unlauterer Mittel anzustreben". Auch schütze das Verbot die Mandanten davor, durch überhöhte Vergütungssätze übervorteilt zu werden.

Absicherung bei finanziellen Risiken
Aber das strikte Verbot ignoriert auch das Bedürfnis mancher Rechtssuchender, die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits durch eine erfolgsbasierte Vergütung zumindest teilweise auf den vertretenden Anwalt zu verlagern. So war es auch bei den Enkeln im vorliegenden Fall. In den USA sind Erfolgshonorare längst gang und gäbe, in Deutschland dagegen seit den 20er Jahren als schwere Standesverfehlung gerichtlich gebrandmarkt. Die Vereinbarungen sind sittenwidrig und daher nichtig. Damit ist allerdings jetzt Schluss. Der Gesetzgeber muss die BRAO entsprechend ändern - auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni 2008.

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Urteil, sieht aber keinen generellen Bedarf für Erfolgshonorare. Diese würden nur bei Streitigkeiten um Geld Sinn machen und zwar besonders dann, wenn der strittige Betrag der einzige Vermögensbestandteil des Mandanten darstellt. "Das gilt gerade beim Streit um Renten, Erbschaften, hohe Schmerzensgelder oder Ansprüchen wegen fehlerhafter Produkte. Wer ansonsten ohne Vermögen ist, muss hier trotzdem seine Rechte verfolgen können", so DAV-Geschäftsführer Udo Henke."
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Annile
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#4

16.05.2008, 09:36

Nehmt euch am besten mal die letzten 10 Anwaltsblätter.

Da kann man das prima verfolgen.
Es Annile :hurra
HIMI
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#5

16.05.2008, 09:40

in den USA verhält es sich aber mW mit den Erfolgshonoraren so, daß der Anwalt erst einmal eine per Honorarvereinbarung abgegoltene Prüfung der Angelegenheit vor nimmt. Danach erst wird für die eigentliche Rechtsverfolgung eine Erfolgshonorarvereinbarung getroffen, wobei es aber eine Vielzahl möglicher Ausgestaltungen gibt. Es ist also nicht so, daß der Anwalt im Falle der Erfolglosigkeit "für lau" gearbeitet hat.

Ich muß gestehen daß ich dem durchaus etwas abgewinnen kann (sogar die Aussicht auf eine Spezialisierung in der Gestaltung und anwaltlicher Beratung bezüglich solcher Verträge)
ich glaub mich knutscht ein Elch
StineP

#6

16.05.2008, 09:51

Wir bestellen jetzt das Buch von Haufe dazu. Mal schaun.
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sunny84
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#7

16.05.2008, 14:19

Hier steht auch noch was dazu (rechts unter Pressemitteilungen)
http://www.bmj.bund.de/enid/3896bc4e7ec ... DE_z3.html

Hatte jetzt keine Zeit den ganzen Artikel zu lesen, aber vielleicht hilft er ja irgendwem weiter.
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Pepsi
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#8

17.05.2008, 08:56

stand doch überall, in unserer Kammermitteilung in der NJW auch usw..
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