Hallo!
Ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch...
Habe folgendes Problem:
Welche Gebühren kann ich berechnen, wenn ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens unsererseits gestellt wurde. Von Seiten den Gerichts wurde ein Sachverständiger bestellt, der aber ewig lange für das Gutachten gebraucht hat. Unser Mandant hatte sodann keine Lust mehr auf die Begutachtung und wir sollten den Antrag zurücknehmen, was auch geschehen ist. Das Gutachten ist also nicht mal erstellt worden.
Was kann ich denn nun alles ansetzen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße avors
Welche Gebühren bei Rücknahme Antrag selbst. Beweisverfahren
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Sonst kannst du nur noch die Entgelte und evtl. Auslagen abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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