Welche Gebühren bei Rücknahme Antrag selbst. Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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avors
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#1

15.05.2008, 16:18

Hallo!

Ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch...

Habe folgendes Problem:

Welche Gebühren kann ich berechnen, wenn ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens unsererseits gestellt wurde. Von Seiten den Gerichts wurde ein Sachverständiger bestellt, der aber ewig lange für das Gutachten gebraucht hat. Unser Mandant hatte sodann keine Lust mehr auf die Begutachtung und wir sollten den Antrag zurücknehmen, was auch geschehen ist. Das Gutachten ist also nicht mal erstellt worden.

Was kann ich denn nun alles ansetzen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße avors
Xuka
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#2

15.05.2008, 16:23

Ihr könnt alle Gebühren abrechnen, die bislang angefallen sind, also die Verfahrensgebühr und ggf. Terminsgebühr.
Suse
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#3

15.05.2008, 16:42

:dafuer
LG, Ela
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avors
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#4

15.05.2008, 20:59

OK, dann kann ich wahrscheinlich eh nur die Verfahrensgebühr ansetzen, da es zum Termin nicht gekommen ist. Hab ich sonst noch was vergessen?

Danke jedenfalls schon mal für Eure Hilfe!

:thx
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Curry
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#5

15.05.2008, 21:00

Sonst kannst du nur noch die Entgelte und evtl. Auslagen abrechnen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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