Gebühr für die Fertigung eines Aktenauszuges

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

14.05.2008, 08:51

Hi! Das Thema wurde zwar schon mehrfach diskutiert. Allerdings weiß ich nicht, welche Gebühr (Nr.) ich im RA-Micro nehme, um eine Rechnung gegenüber der gegn. HAftpflicht zu erstellen - für die Fertigung eines Aktenauszuges? HILFE !
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Curry
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#2

14.05.2008, 08:53

In RA-Micro steht das ganz oben unter § 4 Aktenauszug.

Aber warum ist bei deiner Software denn AnNoText angegeben?
Curry

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samara
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#3

14.05.2008, 09:00

Weil ich nicht weiß, wie ich das umstellen kann....
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LuzZi
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#4

14.05.2008, 09:01

Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
samara
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#5

14.05.2008, 10:21

Danke schön!
samara
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#6

14.05.2008, 11:34

Mir ist noch eine Frage dazu eingefallen - wir fertigen ja ein Auszug für die gegnerische Haftpflichtversicherung - sowie ein Auszug für unsere Akten. Was ist mit diesen Kopierkosten? Wer trägt diese, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung am Ende des MAndats usnere Rechnung bezahlt. Und wann sind diese geltend zu machen?
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#7

14.05.2008, 12:50

Du kannst für Aktenauszüge von Gerichtskaten pp. für RS eine Pauschale von 25,-- € verlangen zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
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#8

14.05.2008, 12:57

@LuzZi
RA-Micro gibt schon 26€ vor und 30€ würden die Versicherungen wahrscheinlich auch noch bezahlen.
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Annile
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#9

14.05.2008, 13:17

Ich nehm in die Rechnung immer 26,00 € rein,

die Kopierkosten (pro Stück 0,50 € - ab 50 Stück 0,15 €)

sowie die 12,00 € Akteneinsichtspauschale.


Wird alles gezahlt.
Es Annile :hurra
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#10

14.05.2008, 13:44

Ja ich denke kann man alles austesten, die eine Versicherung zahlt vllt. mehr, die andere weniger. In meinem Kommentar stehen die 25,-- € drin zzgl. Auslagen und Mwst.
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