Hallo Zusammen,
wir haben eine öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils beantragt, da der Gegner unbekannt verzogen ist. Ich sitze nun am Kostenfestsetzungsantrag und überlege, ob dieser nicht auch öffentlich zugestellt werden kann/muss.
Zwecks der Zustellung des Versäumnisurteils haben wir noch nichts vom Gericht gehört. Was kann ich da am besten tun, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt?
öffentliche Zustellung KFB
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Der KFB teilt auch hier das Schicksal des Urteils. Keine Anschrift vorhanden, dann unter Bezugnahme auf die unveränderten Verhältnisse aus der Urteilszustellung auch für den KFB die ö.Z. beantragen. Es muss jedoch ein gesonderter Antrag gestellt werden, eine Bezugnahme ist nicht möglich.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<