öffentliche Zustellung KFB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Engess
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 06.08.2007, 11:59

#1

13.05.2008, 14:29

Hallo Zusammen,

wir haben eine öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils beantragt, da der Gegner unbekannt verzogen ist. Ich sitze nun am Kostenfestsetzungsantrag und überlege, ob dieser nicht auch öffentlich zugestellt werden kann/muss.

Zwecks der Zustellung des Versäumnisurteils haben wir noch nichts vom Gericht gehört. Was kann ich da am besten tun, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt?
Dottie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 97
Registriert: 13.09.2007, 13:45

#2

13.05.2008, 14:45

Yep, der KFB muss dann auch öffentlich zugestellt werden falls euch keine ladungsfähige Anschrift zwischenzeitlich bekannt wird. kannst ja viellei ma auf der Geschäftsstelle anrufen. Dauert abba immer bissl.
StineP

#3

13.05.2008, 14:47

Anrufen.. Das ist das schnellste. Einfach mal nachfragen.
Engess
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 06.08.2007, 11:59

#4

13.05.2008, 14:52

Vielen Dank, werde es mal versuchen.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

13.05.2008, 17:10

Der KFB teilt auch hier das Schicksal des Urteils. Keine Anschrift vorhanden, dann unter Bezugnahme auf die unveränderten Verhältnisse aus der Urteilszustellung auch für den KFB die ö.Z. beantragen. Es muss jedoch ein gesonderter Antrag gestellt werden, eine Bezugnahme ist nicht möglich.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten