Streitwert im Erbrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tabea009
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#1

06.05.2008, 18:07

Hallo Ihr Lieben,

ich komme gerade ein bisschen ins Stocken und brauche Eure Hilfe.

Kann mir jemand sagen, ob es für ein Auskunftsersuchen im Erbrecht so etwas wie einen Mindeststreitwert oder so gibt?

Es geht bei mir darum, dass die Mandantin Zweifel hatte bezüglich des Wertes eines Mehrfamilienhauses in Osnabrück. Außerdem soll es wohl noch Guthaben seitens des Erblassers gegeben haben. Nun möchte die Mandantin Auskunft.

PROBLEME:

1. Meine Vorgängerin hat "aus Versehen" die kompletten Unterlagen an die Mandantin zurückgeschickt.

2. Es wurde 2005 eine Rechnung über ein Pauschalhonorar gestellt. Da diese aber nicht bezahlt wurde (ja, meine Vorgängerin hat "aus Versehen" vergessen zu mahnen), habe ich mir überlegt, gegebenenfalls mit RVG eine Gegenrechnung zu machen und der Mandantin zu übersenden.

Da die lustige Rechnung dieses Jahr verjährt muss ich also so langsam aber sicher handeln... (Altlasten wegschaffen ist was Tolles :fluch )

Hat jemand von Euch eine Idee?

Viele Grüße aus München
Barbara
Janin

#2

06.05.2008, 19:43

wenn die sache doch schon abgerechnet wurde, warum willst du eine gegenrechnung machen?

da mandantin bisher nicht gezahlt hat, mahnbescheid beantragen.
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tabea009
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#3

13.05.2008, 14:28

Ich wollte ursprünglich den MB vorerst vermeiden und ihr einfach mal deutlich machen, was theoretisch nach dem RVG angefallen wäre und wir ja netterweise nicht so viel berechnet haben. Der Plan ist, sie dadurch dazu zu bewegen, unsere Rechnung doch noch zu zahlen.
Barbara
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