GK-Vorschuss bei Berufung?!?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Catwoman1703
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 743
Registriert: 02.01.2008, 13:54
Wohnort: Mittelfranken
Kontaktdaten:

#1

09.05.2008, 12:02

Hallo erstmal!
Musste mich gerade sehr wundern. Wir haben vor kurzem in einer Angelegenheit Berufung zum LG Halle erhoben. Jetzt schreibt uns das Gericht an, wir möchten doch bitte spätestens mit Einreichung der Berufungsbegründung einen GK-Vorschuss für die Berufung bezahlen. :shock:

Seit wann gibts das denn? Ist das nur in Halle so üblich? Hab ich was verpasst? Also bei den bayerischen Gerichten musste ich bei Berufung noch keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen.

LG
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

Bild
_steffi_

#2

09.05.2008, 12:04

Der Wilde Osten!!!

Ruf doch einfach mal an.
*Butterfly_83*

#3

09.05.2008, 12:05

Ich habe auch noch nie einen GK-Vorschuss für Berufungen einzahlen müssen. Ist komisch. Würde auch mal anrufen und nachfragen.
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#4

09.05.2008, 12:07

Ich habe noch nie GK-Vorschuss bei Berfung eingezahlt, Rechnung kam immer erst nach Beendigung des Verfahrens.
Benutzeravatar
Catwoman1703
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 743
Registriert: 02.01.2008, 13:54
Wohnort: Mittelfranken
Kontaktdaten:

#5

09.05.2008, 12:09

So kenn ich das auch, dass nach Beeindigung des Verfahrens die Rechnung von der Justizkasse kommt. Naja, andere Länder, andere Sitten.
Wir haben in dem Fall zum Glück eine RS, die soll mal brav zahlen.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

Bild
*Butterfly_83*

#6

09.05.2008, 12:10

Vielleicht ist das jetzt eine neue Regelung. Man weiß ja nie...
_steffi_

#7

09.05.2008, 12:12

Hallo ihr Rechtspfleger unter uns :wink2

Gibts da was neues, was an uns vorbeigerauscht ist?
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#8

09.05.2008, 12:16

:shock: Das wär mir jetzt auch neu, dass man bei der Berufung nen GKV leisten muss. Vielleicht haben die sich vertan?!?
Bild
Benutzeravatar
Catwoman1703
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 743
Registriert: 02.01.2008, 13:54
Wohnort: Mittelfranken
Kontaktdaten:

#9

09.05.2008, 12:19

@schneewittchen: Das glaub ich nicht, sie haben uns eine Verfügung geschickt mit dem AZ des LG mitgeteilt und sogar eine Aufstellung wieviel GK bis zu welchem Streitwert anfallen.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

Bild
Betti78
Forenfachkraft
Beiträge: 249
Registriert: 02.05.2008, 14:55
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heide

#10

09.05.2008, 12:20

Selbst im "hohen Norden" (Schleswig-Holstein) ist mir das noch nicht untergekommen. Sehr merkwürdig.
Antworten