also, wir haben für unseren Mdten die Gegnerin angeschrieben, dass sie einiges unterlassen möge, sonst würde es knallen. so, und das war schon alles.
nun möchten wir mit dem Mdten abrechnen und ich habe ein Brett vorm Kopf
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
ich würde hier die außergerichtl. Geschäftsgebühr Nr. 2300 nehmen aber mit welchem Gegenstandswert?!
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
so, ich freu mich schon auf eure Tipps..