ich steh grad aufm schlauch
wir haben außergerichtlich einen betrag geltend gemacht und anschließend geklagt (geschäftsgebühr haben wir nicht mit eingeklagt). nun ist ein urteil ergangen, dass die gegenseite die kosten etc. zu tragen hat.
wie mache ich denn nu die kostenfestsetzung bzgl. der geschäftsgebühr?
danke schonmal für antworten!
Kostenfestsetzung - Geschäftsgebühr
- Daisymaus512
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 314
- Registriert: 04.04.2008, 10:24
Die Geschäftsgebühr kannst Du meiner Meinung nach nicht mit in den Kostenfestsetzungsantrag bringen. Die hätte mit eingeklagt werden müssen.
Du kannst also nur eine 1,3 Verfahrensgebühr etc. geltend machen.
Du kannst also nur eine 1,3 Verfahrensgebühr etc. geltend machen.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Die GG hat im KfA nichts zu suchen. Wenn ihr die nicht eingeklagt habt, habt ihr Pech gehabt. Müsst ihr evtl. nochmals außergerichtlich versuchen und wenn die GEgenseite nicht bezahlt, nochmals ein Verfahren anstrengen, z.B. Mahnverfahren.