Auflösungs-/Abfindungsantrag in Kündigungsschutzklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mausebaer.20
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#1

08.04.2008, 08:21

Hallöchen!
Hab da mal wieder nen Problem. Wir haben gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt und gleichzeitig beantragt, das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung aufzulösen.

Jetzt meine Frage: Wirkt sich dieser Antrag streitwerterhöhend aus und wenn ja, wie???

Hat jemand ne Idee?

Vielen lieben Dank schon mal und euch noch nen schönen Tag
LG Mausebaer
StineP

#2

08.04.2008, 08:30

Um die Abfindung dürfte sich der Streitwert erhöhen.
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