Klage in Unfallsache, außergerichtl. Kosten???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstinchen
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#1

28.03.2008, 15:45

Also, heute bin ich mal wieder ein wenig irritiert.

In einer Unfallsache entstand ein Schaden von beispielsweise 3.000,00 EUR, gezahlt wurden von der Vers. zur Klaglosstellung usw. allerdings lediglich 1.000,00 EUR.

Nun sollen von den restlichen 2.000,00 EUR aber auch nur 1.000,00 EUR eingeklagt werden.

Wonach berechne ich denn jetzt die außergerichtlichen Kosten, die mit eingeklagt werden sollen?? Nach dem Gesamtbetrag von 3.000,00 EUR oder der Differenz von 2.000,00 EUR??? Die gegnerische Versicherung übernimmt ja eigentlich die Kosten nach dem Wert des regulierten Betrages.

Bitte, bitte helft mir! :D
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Pepples
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#2

28.03.2008, 16:03

Du hast der Versicherung ja die Kosten nach dem regulieren Wert in Rechnung gestellt und der wurde gezahlt, denke ich jetzt mal.
Für die Klage nimmst du jetzt als Gegenstandswert den regulierten Betrag und den einzuklagenden Betrag und ziehst von der Gebührensumme die bereits gezahlten Gebühren ab.
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Kerstinchen
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#4

28.03.2008, 16:13

In Rechnung gestellt haben wir die Gebühren noch nicht. Aber das könnten wir ja sofort nachholen.

Danke! Auf die Lösung war ich nun gar nicht gekommen :D
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carrot
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#5

28.03.2008, 16:52

so mach ich das auch immer
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#6

28.03.2008, 16:52

so mach ich das auch immer
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Josie
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#7

28.03.2008, 17:51

Außergerichtlich ist doch eine Abrechnung mit 3000,00 € entstanden und gerichtlich werden 1000,00 € eingeklagt, inclusive der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren (als Nebenforderung). Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
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Kerstinchen
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#8

28.03.2008, 18:20

Der Schaden beträgt insgesamt 3.000,00 EUR, gezahlt wurden 1.000,00 EUR. Von den restlichen 2.000,00 EUR werden aber nur 1.000,00 EUR + außergerichtl. Kosten eingeklagt.
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Blub
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#9

30.03.2008, 11:58

Die entstandenen 3000€ habt ihr bei der Versicherung geltend gemacht?
Wenn ja: Dann errechnet sich deine außergerichtliche Tätigkeit über die 3000€.

Klageauftrag umfasst 1000€. Also bekommst du eine 1.3 VG aus 1000€. Hier musst du allerdings die GG anrechnen und zwar aus dem Wert, der ins Klageverfahren übergeht, also aus 1000€.
Allerdings kannst du als Nebenforderung die GG aus einem GW von 3000€ geltend machen.
Die Anrechnung im KFB wird allerdings trotzdem nur aus einem GW von 1000€ erfolgen.

Die Zahlung der Versicherung ist bei beidem nicht zu beachten. Die Zahlung wäre nur bei ner Einigung bzw. im gerichtlichen Verfahren bei nem Termin wichtig.
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