In einer Unfallsache entstand ein Schaden von beispielsweise 3.000,00 EUR, gezahlt wurden von der Vers. zur Klaglosstellung usw. allerdings lediglich 1.000,00 EUR.
Nun sollen von den restlichen 2.000,00 EUR aber auch nur 1.000,00 EUR eingeklagt werden.
Wonach berechne ich denn jetzt die außergerichtlichen Kosten, die mit eingeklagt werden sollen?? Nach dem Gesamtbetrag von 3.000,00 EUR oder der Differenz von 2.000,00 EUR??? Die gegnerische Versicherung übernimmt ja eigentlich die Kosten nach dem Wert des regulierten Betrages.
Bitte, bitte helft mir!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)