Hallo,
ich habe eine Frage:
In einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht haben wir den Berufungsbeklagten vertreten. Nun wäre am 13.03.2008 ein Termin zur mündlichen Verhandlung gewesen.
Mit heutigem Schreiben hat nun die Berufungsklägerin die Berufung zurückgenommen und der Termin wurde aufgehoben.
Ist hierbei trotzdem eine Terminsgebühr entstanden?
Gruß Michael
Terminsgebühr Rücknahme Berufung
- petramaus
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Nein, Terminsgebühr entsteht nur, wenn der Termin auch stattgefunden hat
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Ich glaube schon, Terminsgebühr fällt ja in allen Verfahren an, in denen ein Termin vorgesehen ist... In diesem Fall ist ja ein Termin vorgesehen, also entsteht auch die Terminsgebühr, auch bei Klagrücknahme...
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Meiner Meinung nach ist keine Terminsgebühr entstanden, da der Termin nicht stattgefunden hat.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Aber bei einem Rechtsstreit im schriftlichen Verfahren fällt doch eine Terminsgebühr an, obwohl kein Termin stattfindet...
Steh ich jetzt so auf dem Schlauf?
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Aber dann muss doch irgendwas passieren, es muss ein Vergleich geschlossen werden oder es wird ohne mündliche Verhandlung entschieden. Lies mal Nr. 3104 VV RVG.Katharina80 hat geschrieben:Aber bei einem Rechtsstreit im schriftlichen Verfahren fällt doch eine Terminsgebühr an, obwohl kein Termin stattfindet...
Steh ich jetzt so auf dem Schlauf?
Eine Klagerücknahme löst keine Terminsgebühr aus.
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