Terminsgebühr Rücknahme Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
wöhli1980
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#1

11.03.2008, 15:22

Hallo,

ich habe eine Frage:

In einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht haben wir den Berufungsbeklagten vertreten. Nun wäre am 13.03.2008 ein Termin zur mündlichen Verhandlung gewesen.

Mit heutigem Schreiben hat nun die Berufungsklägerin die Berufung zurückgenommen und der Termin wurde aufgehoben.

Ist hierbei trotzdem eine Terminsgebühr entstanden?

Gruß Michael
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petramaus
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#2

11.03.2008, 15:23

Nein, Terminsgebühr entsteht nur, wenn der Termin auch stattgefunden hat
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Katharina80
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#3

11.03.2008, 15:24

Ich glaube schon, Terminsgebühr fällt ja in allen Verfahren an, in denen ein Termin vorgesehen ist... In diesem Fall ist ja ein Termin vorgesehen, also entsteht auch die Terminsgebühr, auch bei Klagrücknahme...
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Curry
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#4

11.03.2008, 15:26

Meiner Meinung nach ist keine Terminsgebühr entstanden, da der Termin nicht stattgefunden hat.
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insi-maus
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#5

11.03.2008, 15:27

Nein, wofür sollte die entstanden sein? Weil das Gericht einen Termin anberaumt hat? Kein Termin = keine Gebühr.
Katharina80
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#6

11.03.2008, 15:29

Aber bei einem Rechtsstreit im schriftlichen Verfahren fällt doch eine Terminsgebühr an, obwohl kein Termin stattfindet...

Steh ich jetzt so auf dem Schlauf?
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Biene
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#7

11.03.2008, 15:30

Ich würde auch sagen, dass hier keine Terminsgebühr anfällt. Hatten wir auch mal und Gegner hat diese beantragt. Gericht hat sie jedoch nicht festgesetzt, da ja kein Termin stattgefunden hat.
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insi-maus
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#8

11.03.2008, 15:31

Wir sind aber schon im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht, wo kein schriftliches Verfahren mehr angeordnet worden ist :idea:
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#9

11.03.2008, 15:33

Katharina80 hat geschrieben:Aber bei einem Rechtsstreit im schriftlichen Verfahren fällt doch eine Terminsgebühr an, obwohl kein Termin stattfindet...

Steh ich jetzt so auf dem Schlauf?
Aber dann muss doch irgendwas passieren, es muss ein Vergleich geschlossen werden oder es wird ohne mündliche Verhandlung entschieden. Lies mal Nr. 3104 VV RVG.

Eine Klagerücknahme löst keine Terminsgebühr aus.
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#10

11.03.2008, 15:34

:zustimm @insi-maus
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