Außergerichtliche Einigung Terminsgeb?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Maximum
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1024
Registriert: 06.03.2008, 11:24

#1

06.03.2008, 11:34

Hallo an alle,

ich hab mal eine (blöde) Frage:

Wenn ich eine außergerichtliches Verfahren habe mich mit der Gegenseite telefonisch einige - wie rechne ich das ab? :oops:

1,3 GG
1,5 EG
1,2 TG ??? nach Nr. 3104??

Danke schon mal im Vorraus! :D
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

06.03.2008, 11:36

Die TG nach 3104 ist nur für das gerichtliche Verfahren. Du kannst lediglich die GG erhöhen. Die 1,5 EG ist korrekt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gast

#3

06.03.2008, 11:37

Die Terminsgebühr entsteht nur, wenn ihr schon einen Klagauftrag hattet.

Dann müsstet ihr aber ne vorzeitige Erledigung nach 3101 Nr. 1 VV RVG abrechnen.

In außergerichtlichen Verfahren entsteht die Terminsgebühr nicht.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

06.03.2008, 11:39

Genau, hier kann die GG erhöht werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#6

06.03.2008, 11:41

Davon mal abgesehen, käme eine Urteilsberichtigung wohl nicht mehr in Betracht.

Lies mal § 321 BGB
LG, Ela
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#7

06.03.2008, 11:42

Quatsch, ZPO natürlich
LG, Ela
Maximum
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1024
Registriert: 06.03.2008, 11:24

#8

06.03.2008, 11:44

Also quasi könnt ich die GG jetzt erhöhen also bis auf 2,5? :shock:

und mit Klageauftrag:

müsste ich
0,8 Verfahrensgeb.
1,2 TG
und 1,0 EG abrechnen?

Danke schon mal
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
StineP

#9

06.03.2008, 11:48

Erhöhen ja, auf 2,5 erscheint mir aber ein wenig drastisch und wohl kaum der Angelegenheit entsprechend. 2,0 ist ok.

Mit Klagauftrag: Ja.
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#10

06.03.2008, 11:50

mit klagauftrag wär es so:
0,8 3100
1,2 3104
1,5 1000, da zwar klagauftrag bestand, aber ein verfahren noch nicht anhängig ist.
Bild
Antworten