...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anton79
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#1
03.03.2008, 21:14
Hallo. Welchen Streitwert muss man ansetzen für ein Kündigungsschreiben, dass der Anwalt für einen Arbeitgeber erstellt, der einem Arbeitnehmer kündigen soll?
1 oder 3 bruttogehälter?
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Sonne
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#2
03.03.2008, 21:55
Für die Kündigung selbst 1 Bruttogehalt für das Kündigungsschutzverfahren 3 Bruttomonatsgehälter
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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#4
04.03.2008, 07:58
So machen wir es hier auch.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Anton79
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#5
04.03.2008, 08:11
hmm , wieso eigentlich nur eins? sagt § 42 Abs 4 GKG nicht was anderes?
da sinds ja 3 gehälter u.a. bei streit über Kündigung. in anwendung des § 23 Abs. 1 S.3 RVG müßte das doch auch hier gelten!?
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Sonne
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#6
04.03.2008, 21:22
Wieso GKG? Also bei einem Streit über eine Kündigung=Kündigungsschutzverfahren werden 3 Gehälter angesetzt aber wenn ihr nur die Kündigung aufsetzt dann nur 1 Gehalt.