Bußgeldverfahren, eingestellt, Kosten trägt die Staatskasse

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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momo
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#1

04.03.2008, 13:12

Weiß jemand was das bedeutet "die Kosten des Verfahrens soll die Staatskasse tragen"? Tragen die auch unsere Anwaltsgebühren?
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Kichererbse
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#2

04.03.2008, 13:14

Ja, wenn da nicht noch hinter steht, mit Ausnahme der eigenen Kosten, die hätte dann der Mdt. zu zahlen.
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#3

04.03.2008, 13:15

ganz normalen kfa ans ag (z.b.) und versicherung bzgl. vorschüsse usw. abgeben. müsste hier irgendwo schon ein muster rumfliegen!
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skugga
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#4

04.03.2008, 13:17

STOP! Kosten des Verfahrens sind die Kosten, die bei einer Verurteilung als GK-Rechnung dem Mandanten ins Haus flattern würden; bezüglich der Anwaltskosten müßte da bei Kostentragung durch die Staatskasse noch stehen: "... und die notwendigen Auslagen des Betroffenen."

M. E. trägt die Staatskasse die Anwaltskosten also nicht.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

04.03.2008, 13:18

na sag ich ja ;)
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#6

04.03.2008, 13:20

das hatte broymi ja auch schon so ausgedrückt, das meinten wir glaube ich auch damit, dass das klar sein muss!

*argh* immer diese sprache!
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#7

04.03.2008, 13:20

Du schon... Sway nicht...
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#8

04.03.2008, 14:09

broymi hat nicht ganz Recht:

Wenn eine Einstellung nur "auf Kosten der Staatskasse" erfolgt (und auch wenn nichts "dahinter steht"), müssen die Anwaltskosten von der Staatskasse nicht getragen werden.

Für die Erstattung von Anwaltskosten durch die Staatskasse ist, wie skugga richtig schreibt, ein ausdrücklicher Ausspruch wie

"Die ntowendigen Auslagen des Betroffenen/Angeklagten trägt die Staatskasse"

erforderlich.
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#9

04.03.2008, 14:54

I.O. unsere Gerichte hier schreiben das meist auch so ausführlich dahinter ;)
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#10

04.03.2008, 15:05

:zustimm Revisor

Bei uns stehts normalerweise auch eindeutig da "... die eigenen Kosten trägt Beschuldigte ..."
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