Widerspruch gegen MB - Wer zahlt GK?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
grace
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#11

04.03.2008, 08:53

Guten Morgen,

ohne Kostenvorschuss macht das Gerich auch so gar nichts. Gerichtskosten werden immer als erstes angefordert. Erst nach Einzahlung der Gerichtskosten wird das Verfahren dann an das Streitgericht abgegeben.

Ich denke im übrigen auch, dass da beim Gericht irgendetwas falsch gelaufen ist. Den Kostenvorschuss muss der Antragsteller zahlen. Irgendwie ist es doch auch total widersinnig, wenn der Mandant Gerichtskosten für ein Verfahren einzahlen muss, in dem ein Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden soll.

Einfach mal anrufen und nachfragen!
Viel Erfolg!
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Bine65
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#12

04.03.2008, 09:20

Nikita hat geschrieben:also wir machen da immer ein kreuz. sollte dann widerspruch eingelegt werden, erhalten wir nachricht vom mahngericht, dass widerspruch vorliegt und das verfahren abgegeben wird. danach erhalten wir aufforderung vom prozessgericht den anspruch zu begründen und die gk einzuzahlen.
Es ist nicht unbedingt sinnvoll, gleich die Abgabe an das streitige Gericht anzukreuzen.

Manchmal legt die Gegenseite auch nur fristwahrend Widerspruch ein und möchte sich aber mit dem Antragssteller außergerichtlich einigen. Dann hängt man als Antragssteller aber schon auf den weiteren Verfahrens-kosten.

Wir warten daher erst einmal ab. Tut sich nichts, zahlen wir die GK ein und beantagen die Abgabe an das streitige Gericht.


Die Sache von Grace, kann nur seitens des Gerichtes falsch gelaufen sein.
HIMI
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#13

04.03.2008, 09:29

wie habt ihr Widerspruch eingelegt? Habt ihr das Formular genommen oder aus Versehen Abgabe beantragt? Das kann auch der Antragsgegner (euer Mandant/ Ihr) machen. Dann muß der die GK zahlen (so weit ich weiß).
ich glaub mich knutscht ein Elch
bianca82
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#14

04.03.2008, 09:32

Wir haben Widerspruch ganz normal mit dem Formular eingelegt und ncihts weiter beantragt.

Cheffe hat nun in sämtlichen Kommentaren gewühlt und ist der Meinung, dass es mal so mal so steht. Er hat jetzt was Diktiert. Werde dann berichten.
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skugga
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#15

04.03.2008, 09:52

Mit Verlaub, da dürfte Dein Chef Unfug gelesen haben.

Der einzige Grund für den Antragsgegner, die GK einzuzahlen, würde darin bestehen, dass der Antragsteller nach Einlegung des Widerspruchs nichts mehr von sich hören läßt und die Kosten nicht einzahlt; wenn der Antragsgegner dann ein Interesse daran hat, eine völlig aberwitzige Forderung per streitigem Verfahren aus der Welt schaffen zu lassen, kann es für ihn Sinn machen, die Kosten einzuzahlen und Durchführung des streitigen Verfahrens zu beantragen. Aber auch nur dann. Und selbst dann wird er vom Gericht unter Garantie nicht aufgefordert, GK zu zahlen.

Insofern: Gericht anrufen, nachfragen. Ich halte es für einen Fehler des Gerichts.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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