Hallo
mit der Klage haben wir 1/2 Geschäftsgebühr + volle Auslagenp. und volle MWSt geltend gemacht. Gegner ist auch in voller Höhe verurteilt worden.
Ich habe die Kosten festgesetzt mit
I. außerger
2300
7002
7008
II. gerichtlich
3100
- 0,65
3104
7002
7008
Nun moniert die Gegenseite, dass zu I. nicht festsetzbar ist.
Die Gebühr an sich ist doch festsetzbar oder ? Die 7002 und die 7008 muss ich wohl abziehen, weil die ja schon im Urteil mit drin ist.
Habe Stellungnahmefrist bekommen !
LG Meggie
KFA und Festsetzung außergerichtlicher Gebühren
In einem KFA kann man nur die gerichtlich angefallenen Kosten festsetzen lassen und die außergerichtlichen, falls angefallen, musst Du anrechnen. Man soll es eigentlich mittlerweile so machen, dass wenn man Klage erhebt, die außergerichtliche Gebühr mit eingeklagt wird, so dass sie später mit im Urteil steht. Wenn man Beklagter ist kann man Widerklage erheben über die außergerichtlichen Kosten, das wirkt sich dann streitwerterhöhend aus. So gehen die außergerichtlich angefallenen Gebühren nicht verloren. Momentan wird es aber auch teilweise "noch" akzeptiert, wenn die außergerichtlichen Gebühren nicht mit im Urteil stehen, dass man diese im KFA nicht anrechnet. Ist zwar eigentlich nicht korrekt, aber wird häufig akzeptiert. Theoretisch, da bin ich mir aber nicht ganz sicher, kann man auch erneut Klage erheben und die entstandenen Gebühren einklagen. Oder einfach ein Anschreiben machen an die Gegenseite und die außergerichtliche gebühr anfordern, vielleicht machen die das.
Viele Grüße von Cahra
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Und da hat die Gegenseite auch völlig Recht. Im KFB können nur Prozesskosten festgesetzt werden, siehe § 103 ZPO.
Ich würde einfach den KFA dahingehend korrigieren, dass ihr die Anrechnung der Geschäftsgebühr weglasst, d. h. 1,3 Verfahrensgebühr + TG + Ausl. + USt. festsetzen lasst.
Ich würde einfach den KFA dahingehend korrigieren, dass ihr die Anrechnung der Geschäftsgebühr weglasst, d. h. 1,3 Verfahrensgebühr + TG + Ausl. + USt. festsetzen lasst.
ihr habt eine 1/2 GG eingeklagt und ausgeurteilt bekommen? Dann machst Du KfA ohne Berücksichtigung der GG:
1,3 VG
1,2 TG
1,3 VG
1,2 TG
Eine volle 1,3 Verfahrensgebühr ist meines Erachtens nicht korrekt.
Die Geschäftsgebühr ist im Urteil berücksichtigt, daher könnt und musst Ihr sie nicht mehr im KFA geltend machen, aber sie muss trotzdem auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden, da Ihr die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht habt.
Die Geschäftsgebühr ist im Urteil berücksichtigt, daher könnt und musst Ihr sie nicht mehr im KFA geltend machen, aber sie muss trotzdem auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden, da Ihr die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht habt.
Liebe Grüße aus München
@sassi: es wurde doch nur 1/2 GG eingeklagt und ausgeurteilt. Deshalb kommt es auch zu keiner Anrechnung im KfA und die volle 1,3 VG ist festsetzbar. Vgl. hierzu KG Berlin 7.7.07 und viele andere.
- Curry
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@Sassi, es wurde wohl nur die halbe GG geltend gemacht. Deshalb ist die Abrechnung von Kimmy richig.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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