Stellungnahme gem. § 14 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Charlie
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#1

04.02.2008, 12:20

Hallo!

Ich habe eine Owi-Sache abgerechnet. Durch Mitwirkung des RAs konnte von einem Fahrverbot abgesehen werden. Natürlich wurde dementsprechend das Bußgeld erhöht.

Ich habe jetzt mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Ich habe hier Mittelgebühren in Ansatz gebracht, da es sich meines Erachtens bei einer Geldbuße von 300,00 € nicht mehr um eine "alltägliche" Ordnungswidrigkeit handelt.

Die Versicherung hat natürlich gemeckert und will jetzt von mir eine Stellungnahme gem. § 14 RVG haben. Wie mache ich das??

Danke im Voraus
_steffi_

#2

04.02.2008, 12:55

Halli hallo,

Ich beschreib ausführlich, was in der Angelegenheit unsererseits getan wurde und dann noch den Zusatz:

Die Höhe der in Ansatz gebrachten Gebühren bemisst sich nach § 14 RVG und insbesondere nach Umfang und Schwierigkeit der hier erforderlichen anwaltlichen Tätigkeit sowie im Hinblick auf das Haftungsrisiko.

Ich bin in letzter Zeit dazu übergegangen, die Rsv darauf hinweisen, dass wir den Differenzbetrag bei Mandanten geltend machen. Da die Höhe der Gebühren im Ermessen des Anwalts liegen.

LG
Steffi
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LuzZi
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#3

04.02.2008, 14:16

Jawohl, so in dem Dreh machen wir das auch immer. Haben heute auch mal wieder so ein Schreiben einer RS bekommen, ziemlich ätzend. Viele der abgezogenen Gebühren sind zu unrecht abgezogen und leider auch viele der Anwälte lassen das einfach so auf sich sitzen. Ätzend ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tigra
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#4

04.02.2008, 14:32

Zum Ansatz der Gebühren sei angemerkt, dass diese mit "25 % über" der Mittelgebühr angesetzt wurden, da vorliegend aufgrund des im Raume stehenden Fahrverbots die Angelegenheit vom Umfang und der rechtlichen Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegt; im übrigen ist die Fahrerlaubnis und deren Erhalt auch von erheblicher beruflicher Bedeutung für die Mandantschaft, da diese im Außendienst beschäftigt und damit auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
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Charlie
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#5

05.02.2008, 14:35

Muss ich mich an eine Vorlage halten? Gibt es da Muster o.ä.?
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