Strafverfahren
Einspruch gegen Strafbefehl
muss ein strafrechtlicher Einspruch immer begründet werden? wird er mangels Einspruchsbegründung abgewiesen?
Eilt sehr danke im Voraus
Einspruch gegen Strafbefehl begründen ?
nein
ps: änder doch mal deinen betreff, die beiträge sollen ja auch bei der suchfunktion gefunden werden....
ps: änder doch mal deinen betreff, die beiträge sollen ja auch bei der suchfunktion gefunden werden....
Ich denke, dass die Begründung später folgen kann, aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht... Tut mir leid.
oh gott, ich hab mich ja genauso kurz gefasst wie Jupp03. ich dachte immer er wäre unschlagbar im "kurzfassen"
einspruch muss nicht begründet werden, hauptsache der einspruch erfolgt fristwahrend 2 wochen nach zustellung des strafbefehls.
Es bietet sich aber an, die begründung schnell nachzureichen.
Es bietet sich aber an, die begründung schnell nachzureichen.
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- booo
- ...wartet aufs Bergfest
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na denn
mensch immi.... es wäre mit einem "nö" noch kürzer gegangen *kicher*
mensch immi.... es wäre mit einem "nö" noch kürzer gegangen *kicher*
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab