Einspruch gegen Strafbefehl begründen ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sevi83
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#1

31.01.2008, 15:07

Strafverfahren

Einspruch gegen Strafbefehl

muss ein strafrechtlicher Einspruch immer begründet werden? wird er mangels Einspruchsbegründung abgewiesen?

Eilt sehr danke im Voraus
rosa

#2

31.01.2008, 15:09

nein
ps: änder doch mal deinen betreff, die beiträge sollen ja auch bei der suchfunktion gefunden werden....
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booo
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#3

31.01.2008, 15:10

m. E. nicht
aber bin mir net 100%ig sicher
grüßli
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
*Butterfly_83*

#4

31.01.2008, 15:12

Ich denke, dass die Begründung später folgen kann, aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht... Tut mir leid.
Sevi83
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#6

31.01.2008, 15:15

also nicht?

danke leute
rosa

#7

31.01.2008, 15:17

oh gott, ich hab mich ja genauso kurz gefasst wie Jupp03. ich dachte immer er wäre unschlagbar im "kurzfassen" :)
Tigra
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#8

31.01.2008, 15:21

einspruch muss nicht begründet werden, hauptsache der einspruch erfolgt fristwahrend 2 wochen nach zustellung des strafbefehls.
Es bietet sich aber an, die begründung schnell nachzureichen.
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#9

31.01.2008, 15:22

die Begründung wird schon nachgereicht... heute wird einspruch eingelegt.. danke an alle :)
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booo
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#10

31.01.2008, 15:27

:closed na denn ;)

mensch immi.... es wäre mit einem "nö" noch kürzer gegangen *kicher*
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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