Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sevi83
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#1

29.01.2008, 13:58

Was kann man gegen die Verhaltensweise eines Staatsanwaltes tun? Beschwerde? Es handelt sich um ein STrafverfahren und unser Mandant ist als Zeuge geladen worden. Er wird dennoch als Beschuldigter behandelt und schikaniert.

danke im VOraus
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Catwoman1703
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#2

29.01.2008, 14:01

Evtl. die Staatsanwaltschaft nochmal anschreiben und mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

29.01.2008, 14:05

Würde ich auch sagen. Droh ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde an. Großartige Rechtsmittel/-behelfe gibt es da wohl sonst nicht.

Ist euch mal aufgefallen, dass Staatsanwälte und Richter immer voreingenommener und teilweise fieser werden? Das ist richtig schlimm geworden in den letzten Jahren. Wenn Zeugen schon wie Beschuldigte behandelt werden kann ja was nicht ganz stimmen oder aber der Staatsanwalt weiß mehr als er euch sagt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tigra
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#4

29.01.2008, 14:12

kann man den staa nicht auch wegen befangenheit ablehnen?

Die sache klingt ziemlich komisch.
Klar das der Staa drauf aus ist einen schuldigen zu finden, aber wenn der zeuge die wahrheit sagt dürfte es ihm doch egal sein.

ich denke das man mit einer dienstaufsichtsbeschwerde nicht weit kommt, die stecken doch alle unter einer decke... da heißsts nur das der zu zimperlich war :S ra sollte sich den doch mal vorknöpfen LOL oder mit dem richter sprechen, macht meiner immer. der kommt damit gut durch!
Sevi83
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#5

29.01.2008, 14:28

wir hatten nur mitgeteilt, dass unser Mandant aufgrund der Arbeit nicht zur Vernehmung kann, wir haben die Verlegung beantragt oder hilfsweise die schriftliche Vernehmung durch uns. Er hat dennoch Termin anberaumt und droht die ganze Zeit mit Ordnungsstrafe, hat er sogar verhängt...
Tigra
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#6

29.01.2008, 14:40

wenn der t. natürlich mehrmals verlegt wurde und dann vom mdt. nicht wahrgenommen wird trotz persönlicher ladung ist dad natürlich schlecht, dann kann gegen ihn ordnungsgeld verhängt werden. dagegen kann aber beschwerde eingelegt werden, wenn z. b. ein attest oder wichtiger grund dagegenstehen. allein aus arbeitsgründen, ich weiß nicht. der ag muss halt diesen tag frei geben, außer dem stehen wichtige gründe entgegen, die werden schwer nachzuweisen sein.
ansonsten kann der staa kein ordnungsgeld verhängen.
über die beschwerde entscheidet ja eh der richter (ihr seit doch schon im 1. rechtszug?)
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Sevi83
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#7

29.01.2008, 14:50

ja schon nur der termin wurde nicht mehrmals anberaumt, sondern ist das erste mal und der M kann wegen Bereitschaft den Termin einfach nicht wahrnehmen. na ja werden ihn dann eben anschreiben danke für eure Hilfe
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