RSV verweigert die Zahlung..

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

29.01.2008, 13:25

Hi! Hat jemand schon mal damit Erfahrungen, dass eine RSV die Zahlung verweigert, da es sich in der Sache um eine Angelegenheit handelt, die "im Zusammenhang mit dem Erweb einer Eigentumswohnung" steht?

Das Problem ist hier folgendes: Unser MA wurde arglistig darüber getäuscht, dass er ein Kredit aufnimmt und damit seine Eigentumswohung finanieren wird. Das Darlehen wurde genommen und ausgezahlt. Die Betrüger haben die Auszahlung an sich genommen und sind nicht mehr in Deutschland zu finden. Unser MA stehen ohne Eigentumswohnung und mit einem Riesendarlehen da und jetzt verweigert auch die RSV die Zahlung... Jetzt geht es ebenfalls um die Klärung der Angelegenheit mit der finanzierenden Bank... Bin für jeden Hinweis sehr-sehr dankbar...
Bärchen

#2

29.01.2008, 13:28

Kann es sein, dass die RS solche Sachen grundsätzlich nicht versichert. Hat der Mdt vielleicht nur eine Verkehrs-RS? Es gibt auch Vers.-Verträge, wo grundsätzlich kein Vers.-Schutz besteht, wenn es um Eigentumshäuser etc. handelt.

Oder die Vers. hat euch falsch verstanden (hatten wir letztens). Erst beim Anruf konnte geklärt werden, dass es sich nicht um eine Strafanzeige handelt, sondern um die zivilrechtlichen Ansprüche daraus. Vielleicht einfach mal bei der RS anrufen
Sam29

#3

29.01.2008, 13:47

Auch wenn es sich um den Rechtsschutz für Selbständige handelt, gibt es wieder andere Dinge die ausgeschlossen sind. Ich würde meinen, lass Dir doch zunächst die ARB aushändigen oder Du guckst im Internet.
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infinity
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#4

29.01.2008, 13:48

Derartige Sachen haben wir auch und die Rechtsschutzversicherungen zahlen. Schick das Schreiben doch an den Mandanten mit der Bitte, er soll euch mal die Versicherungspolice incl. der Rechtsschutzversicherungsbedingungen schicken. Und im Zweifel, wie Bärchen schon richtig sagt, bei der Versicherung anrufen und fragen, worauf im Versicherungsvertrag bzw. den Rechtsschutzversicherungsbedingungen sie sich beruft, damit ihr das prüfen könnt..
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
samara
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#5

29.01.2008, 13:50

Hier besteht nicht nur Verkehrs-RS. Ich habe das Gefühl (gerade bei dieser RSV), dass sie dies einfach nicht zahlen möchte. In Ihrem Schreiben beruft sie sich auf keine Vorschrift (wie es normalerweise ist)...
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Master24
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#6

29.01.2008, 14:22

Eine Grundstückskaufangelegenheit ist nur dann von der Rechtschutzversicherung gem. ARB (Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen) zu tragen, insofern...
  • § 2 Buchst. c) ARB - ...Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ("für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben") genossen wird.
  • § 3 Abs. 1 Buchst. c) ARB - ...es keinen ursächlichen Zusammenhang mit Bergbauschäden am Grundstück in der Angelegenheit gibt.
  • § 3 Abs. 1 Buchst. d) aa) ARB - ...es nicht um den Kauf oder Verkauf eines Grundstückes, welches zu Bauzwecken bestimmt ist, geht.
  • § 3 Abs. 1 Buchst. d) bb) ARB - ...es nicht um die Planung oder Errichtung eines Gebäudes geht.
  • § 3 Abs. 1 Buchst. d) cc) ARB - ...es nicht um genehmigungspflichtige Änderungen am Grundstück geht.
  • § 3 Abs. 1 Buchst. c) dd) ARB - ...es nicht um die Finanzierung solcher Vorhaben (aa-cc) geht.
Das ist jetzt das, was ich so auf die Schnelle zusammengetragen habe.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
samara
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#7

06.02.2008, 16:40

Ich habe jetzt die Antwort der RSV - Sie sagt, sie beruft sich auf § 3 (1) d) aa ARB 2006. Bei der RSV handelt es sich um DAS. Ich kann danzu im Internet nichts finden, aber das, was Master24 aufgelistet hat, trifft auf unseren Fall nicht zu...Kann mir jemand bitte einen Tipp geben, was ich der RSV antworten könnte....
Gast

#8

06.02.2008, 16:56

In Fällen, wo sich die RSV ohne ersichtlichen Grund weigert, schicke ich immer ein Schreiben, in dem ich noch einmal erläutere, warum sie die Kosten tragen müssen und sage im letzten Satz, dass sie dieses Schreiben als Vorstandsbeschwerde werten sollen. Wenn sie dann immer noch ablehnen, bleibt dem VN nur noch der Weg zum Versicherungsombudsmann.
rosa

#9

06.02.2008, 17:13

ruf doch einfach an und sag, sie sollen dir die zitierte stell mal aufs fax legen, worum es sich da genau handelt, dass die sache vom tisch kommt...das geht am schnellsten und wenn du weißt was drin steht, kannst du besser dagegen vorgehen oder es auch akzeptieren :)
samara
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#10

23.04.2008, 14:52

Wir haben das Problem der Kostenübernahme immer noch nicht geklärt. Wir vertreten parallel eine "Geschädigte", für die die KOSten übernommen wurden - von derselben RSV! Können wir uns darauf berufen? Was würdet ihr schreiben, was meint ihr?
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