Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#421

27.01.2008, 10:48

wenn die GG VOLL tituliert ist:
1,3 VG
abzgl. 0,65 GG
1,2 TG usw..

wenn die GG NICHT VOLL tituliert ist:

1,3 VG
1,2 TG usw..
Manuela1
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 20.12.2007, 14:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#422

29.01.2008, 08:11

Hallo Pepsi,
habe da auch mal aktuell ein Problem:
Wir haben in der Klage die GG voll geltend gemacht. Die Parteien haben sich verglichen; von der GG war keine Rede mehr - die Kosten werden gequotelt. Muss ich die GG jetzt anrechnen?

Vielen Dank
Manuela
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#423

29.01.2008, 08:21

nein, da du sie ja nicht tituliert hast
Manuela1
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 20.12.2007, 14:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#424

30.01.2008, 10:38

Hallo Pepsi,
ich denke nicht, dass man das einfach so wörtlich übertragen kann:
Ich habe überlegt, ob in diesem Fall nicht doch nur die "halbierte" VG festgesetzt werden darf, weil es ja Verschulden des Anwaltes ist, dass er nicht daran gedacht hat, in den Vergleich einen Punkt wegen der GG aufzunehmen?
Ich denke, die Gegenseite würde den Einwand der Anrechnung auch geltend machen, weil die ja wissen, dass wir vorgerichtlich damit befasst waren.
Was denkst Du?
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#425

30.01.2008, 14:54

das ist doch völlig egal, ob die GG mal geltend gemacht wurde oder was auch immer, fakt ist sie ist nicht tituliert. das ist das alleinige entscheidende
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#426

14.03.2008, 14:22

Was die meisten befürchtet haben, ist eingetreten:

Der BGH hat einen neuen Beschluss zur Anrechnung der GG gefällt und entgegen der ganz überwiegenden Zahl der OLG an seiner (beknackten) Ansicht festgehalten. Es kommt daher nicht auf eine Titulierung der GG an. Auf der BGH-Seite kann nachgelesen werden:

Beschl. v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Kimmy

#427

14.03.2008, 19:00

oh shit! Das darf doch jetzt bitte nicht die Wahrheit sein...
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#428

14.03.2008, 19:30

Genau das war auch mein erster Satz... :roll:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Kimmy

#429

14.03.2008, 20:48

Wenn ich das jetzt richtig sehe, muss man ja jetzt immer auf Beklagtenseite Widerklage erheben wg. der GG oder auf diese gegenüber dem Mdt. verzichten, weil man sich demgegenüber ansonsten schadensersatzpflichtig macht, wenn man keine Widerklage erhebt und dann die GG abrechnet.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#430

14.03.2008, 20:56

Nein, gerade nicht, denn auf eine Titulierung kommt es nach dem BGH nicht an. Daher wird auf beiden Seiten angerechnet, wenn jeweils die GG entstanden ist.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten