Vergleichsmehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Herzchen
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#1

01.09.2006, 09:49

Hi Leute!
Ich hab mal ne ganz dringende Frage:

Was ist ein Vergleichsmehrwert bzw. wie gehe ich damit um? :oops:

Wir hatten das leider in der Schule nicht (bin ein Kind der BRAGO auf RVG-Umstellung, da hatten wir leider vieles nicht). :roll:

Unser Mdt. wurde anfangs von einem anderen RA vertreten. Im laufenden Verfahren dann von uns.
- Mdt. (wurde verklagt) hat PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
- Dann zwei Klagerweiterungen von Gegenseite
- dann kam Schreiben d. Gerichts (AG): PKH-Bewilligung ("... wird PKH bewilligt, ..., als sie sich gegen die Klageerweiterung vom ... sowie die Klageerweiterung vom ... - diesbezüglich allerdings nur in einem Umfang von 550,00 € - verteidigen)
- dann kams zum Termin und Vergleich.

Im Streitwertbeschluss heißt es:

Der Streitwert wird festgesetzt auf 8.188,70 € (Räumungsklage 5.400 €, Zahlungsklage 2.788,70 €). Der Vergleich hat einen Mehrwert von 1.125 €).

So, jetzt soll ich die PKH abrechnen und hab keine Ahnung. Ich hab schon in verschiedenen Büchern nachgeschaut, aber irgendwie bin ich nicht schlau geworden.
Macht es einen Unterschied, ob es eine Mietsache oder etwas anderes ist?

Ich versteh jedenfalls überhaupt nichts und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gibt es irgendwo im Internet evtl. was, das mir (auch für die Zukunft) helfen könnte ? :bahnhof

herzliche Grüße
Yvy
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#2

01.09.2006, 12:05

Huhu,

für mich hört sich das nach einem typischen Fall der Verfahrensdifferenzgebühr an (früher: Prozessdifferenzgebühr). Ein Mehrwert wird meistens festgesetzt, wenn in dem Vergleich außergerichtliche Ansprüche hineingenommen werden; das solltest Du vielleicht prüfen!

Sofern es sich bei dem festgesetzten Mehrwert um einen nicht anhängigen Anspruch handelt, könnte die Abrechnung so aussehen:


Gegenstandswert: 8.188,70 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 583,70 €
Gegenstandswert: 1.125,00 €
Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2,
3100 VV RVG 0,8 48,10 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 9.313,70 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 9.313,70 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 583,20 €
Gegenstandswert: 8.188,70 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13,
Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 449,00 €
Gegenstandswert: 1.125,00 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 127,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 9.313,70 € berücksichtigt -
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.811,50 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 289,84 €
zu zahlender Betrag 2.101,34 €
Herzchen
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#3

01.09.2006, 13:53

Okay...
Ich denke, ich werde das mal prüfen...
Irgendwie muss ich ja dann auch noch das ganze in so ein PKH-Formular reinbekommen. Naja, wird schon gehen. Ich teste das ganze mal.

Hab nämlich nicht viel PKH-Sachen. maximal Beratunghilfe und das auch nicht viele.

Also schon mal vielen Dank, Yvy
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#4

01.09.2006, 14:41

PKH muss man nicht mit einem Formular beantragen, kannste ganz normal formlos machen! musst nur die entsprechenden Anträge:

In dem Rechtsstreit
...
wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen festzusetzen und auf eines der angegebenen Konten zu erstatten. Die Richtigkeit nachstehender Angaben hinsichtlich etwaiger angegebener Auslagen und der Angaben zu den Vorschüssen wird versichert.

Es wird weiterhin versichert:

1. Etwa angegebene Auslagen sind während der Beiordnung entstanden.
2. Weitere als etwa nachstehend angegebene Vorschüsse und sonstige
Zahlungen wurden nicht geleistet (§§ 47, 58 RVG).
3. Weitere als etwa nachstehend angerechnete Gebühren für Beratungs-
hilfe sind nicht geleistet worden.
4. Soweit erforderlich, daß sich der Antragsgegner mit der Zahlung in
Verzug befindet (§ 45 RVG).
5. Spätere Zahlungen werden unverzüglich angezeigt (§ 55 Abs. 5 RVG).

Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt,
JurBüro 1992, 683; OLG Hamm, AnwBl. 1975, S.95; LAG Hamm, Jurbüro 1985
S. 556).


Rechtsanwaltsvergütungsberechnung

Prozesskostenhilfegebühren gemäß § 49 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Leistungszeit: 09.09.2005 bis 01.09.2006

...

Für eine außergerichtliche Vertretung desselben Gegenstandes habe ich eine Geschäftsgebühr gem. VV 2400-2403 nicht erhalten.

Zahlungen Auftraggeber 0,00 €
Differenzkosten 0,00 €
auf Erstattung anzurechnen 0,00 €
Kostenforderung RA 0,00 €
Zahlungen Staatskasse 0,00 €
Erstattungsbetrag Staatskasse 0,00 €

erhaltene Zahlungen Beratungshilfe 0,00 €




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#5

01.09.2006, 14:43

Wir haben hier die Formulare.
Bei einem solchen Fall mach ich immer ne Einzelberechnung für die PKH- und Regelgebühren und übernehme dann die Beträge aus der Einzelberechnung. Damit die mir beim Gericht auch folgen können. Hat sich noch keiner beschwert.
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
Yvy
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#6

01.09.2006, 15:52

Kein Problem, Herzchen....

Hihi, hab allerdingds im Thread die REgelgebühren angesetzt, also nicht wundern, wenn Deine Gebühren geringer sind... ich kann mich mit PKH-Gebühren einfach nicht anfreunden :-)
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#7

01.09.2006, 20:37

hm naja ich dachte ja nur, weil du geschrieben hast, wie du die ganzen Gebühren da jetz reinkriegen sollst..
Herzchen
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#8

04.09.2006, 09:26

Wir haben hier auch so Formulare.
Meine Kollegin (leider momentan im Urlaub) macht das immer mit diesen Formularen aus dem RA-Micro. Sie hat damit auch recht viel zu tun, aber ich net und deshalb blick ich das ganze net so wirklich.

Naja, erst mal vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich heute mal dran probieren.

herzliche Grüße

:lol:
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#9

04.09.2006, 09:57

hab grad mal ausprobiert, passt genau rein ;-) genau die Gebühren sind auch schon vorgegeben, brauchst nur den Gegenstandswert einzutragen.. ausdrucken, einmal wegschicken, einmal in die Akte fertig..

Mdt hat ja keine Ratenzahlung, also kannst du die Beträge aus der PKH-Vergütung buchen
Gast

#10

18.05.2007, 11:06

hei ihrs,
ich stecke in einem ähnlichen Problem. Habe wenig mit Arbeitsrecht zu tun und nun liegt mir hier ein Vergleich vor mit dem ursprünglichen Streitwert i.H.v. 1.015 € und dem Vergleichsmehrwert i.H.v. 6.000 €

Ich soll nun die komplette Akte abrechnen und habe keine Ahnung wie ich das anstellen soll ;) bin ja grad noch ein Frischling in diesem Gebiet.

Hoffe mir kann jemand helfen.
LG
Tati
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