Dann schreibste es bei Nebenforderung als Text Gebühr Nr. 2300 VV RVG oder außergerichtliche Anwaltskosten.
oder sind es diese uralten teile mit durschlag?
Anrechnung GG
Ich würde außergerichtliche Anwaltskosten hinschreiben; wenn ich Gebühr Nr. 2300 VV RVG hinschreibe, bekomme ich meist eine Monierung, weil die meinen, der Betrag wäre zu hoch.
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[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
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- Majo
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Warscheinlich darum, weil man den Betrag als Nebenforderung geltend machtSam29 hat geschrieben:Was klingt daran komisch?
Der eine Betrag dient zur Minderung der Verfahrensgebühr, der volle Betrag ist der der euch zusteht.
bei den alten Formularen musst du das wie folgt eintragen:
Zeile 44 Sonstige Nebenfoderung 186,24 €, Bezeichnung: Gebühr Nr. 2300 VV RVG
Zeile 43 Sonstige Auslagen 68,25 €, Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305"
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das ist mit schritt für schritt anleitung, und meine kollegin ist davon begeistert. Bei mir machts zum glück mein chef.. :p
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