Anrechnung GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sam29

#11

21.01.2008, 15:11

Dann schreibste es bei Nebenforderung als Text Gebühr Nr. 2300 VV RVG oder außergerichtliche Anwaltskosten.

oder sind es diese uralten teile mit durschlag?
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Silwyna
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#12

21.01.2008, 15:13

Ich würde außergerichtliche Anwaltskosten hinschreiben; wenn ich Gebühr Nr. 2300 VV RVG hinschreibe, bekomme ich meist eine Monierung, weil die meinen, der Betrag wäre zu hoch.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
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Majo
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#13

21.01.2008, 15:14

Sam29 hat geschrieben:Was klingt daran komisch?

Der eine Betrag dient zur Minderung der Verfahrensgebühr, der volle Betrag ist der der euch zusteht.
Warscheinlich darum, weil man den Betrag als Nebenforderung geltend macht ;-)

bei den alten Formularen musst du das wie folgt eintragen:

Zeile 44 Sonstige Nebenfoderung 186,24 €, Bezeichnung: Gebühr Nr. 2300 VV RVG

Zeile 43 Sonstige Auslagen 68,25 €, Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305"
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#14

21.01.2008, 15:15

oh mann, war jetzt so lahm mit meinem Betrag weil ich unterbrochen worden bin...

Naja, habs halt nochmal wiederholt ;-)
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#15

21.01.2008, 15:21

machs doch einfach online:

https://www.online-mahnantrag.de

das ist mit schritt für schritt anleitung, und meine kollegin ist davon begeistert. Bei mir machts zum glück mein chef.. :p
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#16

21.01.2008, 15:35

okay dann werd ich das mal so ausprobieren!

vielen dank für euer wissen :lol:
Zuletzt geändert von ClaudiaKa am 21.01.2008, 15:48, insgesamt 2-mal geändert.
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#17

21.01.2008, 15:45

:dafuer
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#18

21.01.2008, 22:46

wozu per Hand machen, wenn man n Programm hat
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