Schaden nicht kausal mit Verzug, nicht erstattungsfähige GG
Na beides natürlich.
Noch mal zum Rücktritt. Der Verzug setzt den Rücktritt voraus und es geht hierbei doch um den Rücktritt vom Kaufvertrag mit den Bedingungen, da die Bedingungen ja nicht erfüllt wurden. Ach, ich weiß nicht, wie ich es erklären soll. Bin auf das letztendliche Ergebnis gespannt.
Noch mal zum Rücktritt. Der Verzug setzt den Rücktritt voraus und es geht hierbei doch um den Rücktritt vom Kaufvertrag mit den Bedingungen, da die Bedingungen ja nicht erfüllt wurden. Ach, ich weiß nicht, wie ich es erklären soll. Bin auf das letztendliche Ergebnis gespannt.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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so hier nun das ergebnis (Urteil) ist zwar schlecht zu lesen, aber ansonsten krieg ichs nicht hier rein, weils zu groß ist..
wir haben keine Berufung eingelegt, weil uns das zu heikel war, wir haben erstmal die Schnauze voll...
wir haben keine Berufung eingelegt, weil uns das zu heikel war, wir haben erstmal die Schnauze voll...
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