Schaden nicht kausal mit Verzug, nicht erstattungsfähige GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
India
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#11

19.01.2008, 21:02

Berichte mal, wie es ausgegangen ist, ja ? :wink1
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#12

19.01.2008, 21:36

das Gespräch mit Chefe oder das Verfahren? ;-)
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#13

20.01.2008, 13:08

Na beides natürlich. :D

Noch mal zum Rücktritt. Der Verzug setzt den Rücktritt voraus und es geht hierbei doch um den Rücktritt vom Kaufvertrag mit den Bedingungen, da die Bedingungen ja nicht erfüllt wurden. Ach, ich weiß nicht, wie ich es erklären soll. Bin auf das letztendliche Ergebnis gespannt.
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#14

20.01.2008, 13:11

Andersrum natürlich. Der Rücktritt setzt den Verzug voraus. Bin schon wirr :augenreib
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#15

20.01.2008, 19:12

hm ok :thx erstmal
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#16

08.04.2008, 17:12

so hier nun das ergebnis (Urteil) ist zwar schlecht zu lesen, aber ansonsten krieg ichs nicht hier rein, weils zu groß ist..

wir haben keine Berufung eingelegt, weil uns das zu heikel war, wir haben erstmal die Schnauze voll...
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