Gebühr für Zustellung von Anwalt zu Anwalt???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

18.01.2008, 13:13

die 0,3 Gebühr ist eine ZV-Gebühr und kann folglich dessen nur entstehen, wenn er hätte auch ZV einreichen können, aber euch gnädigerweise noch ne Frsit gesetzt hat. Wenn die Zahlung noch nicht fällig/vollstreckungsfähig war, gehts nicht
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#12

19.01.2008, 16:51

Es handelt sich doch um einen Vergleich. Bevor man mit der ZV einleiten kann, muss dieser der Gegenseite zugestellt werden um die Vorauss. der ZV - Zustellung - auch erfüllt zu haben.

Wenn der Mdt noch nicht gezahlt hat, kann der gegn. RA die 0,3 VG geltend machen
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