16 % MwSt / 19 % MWst mit Vorschuss // Endabrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Andreas

#11

13.01.2008, 11:18

Ob das beabsichtigt war, Pepsi ? :wink:
powerkueken

#12

13.01.2008, 16:20

Hi Admin,

du hast geschrieben, dass du wie folgt abrechnen würdest:

------------- GW: 25.000,00 €
------------- 1,8 GG 2300
------------- 1,5 Einigungsgebühr 1000
------------- Auslagen 20,00
2.283.80 € = Zwischensumme -> A €
--433,92 € = 19 % MwSt. darauf -> B €
2.717,72 € = Brutto -> C €
--740,08 € = abzgl. bereits gezahltem Vorschuß
1.977,64 € = Endbetrag - bitte überweisen: D €

Abrechnung zum Mehrwertsteuerausweis:

433,92 € = Mehrwertsteuer aus dieser Rechnung : B €
102,08 € = abzgl. MwSt. aus gezahlter Vorschußrechnung
331,84 € = Verbleibende Mehrwertsteuer: E €

-------------------------------------------------------------------------------------

Die Mwst von 102,08 wurde in 2006 versteuert, jetzt die Differenz in Höhe von 331,84 in 2007; alles klar soweit: ABER:
Der Rechnungsbetrag in Höhe von 1.977,64 ist der Bruttobetrag, dieser enthält 19% Mwst, dieser beläuft sich auf die Summe 315,76 €.
Wie muss ich das denn verbuchen. Ich mache auch nämlich die Buchführung!!! *Kopf zerbrech!* Dann würden wir doch in 2007 weniger Steuern zahlen, als wir eigentlich müssten.

Ich glaube, dass man grundsätzlich, wenn man im Vorjahr einen Vorschuss erhalten hat, auch im Folgejahr von den NETTO-Gebühren den NETTO-Zahlbetrag abziehen muss und die Differenz der zu versteuernde Betrag ist. Allerdings komme ich jetzt mit der Differenz bzgl. der Mehrwertsteuer ins Schleudern.

Kann das hier dann richtig sein (ohne die 3% MwSt-Differenz!!!)???

2.283.80 € = Netto-Zwischensumme
--638,00 € = Netto-Zahlbetrag von der Vorschusskosten-RG
1.645,80 € = Netto-Zwischensumme
--312,70 € = 19 % MwSt.
1.958,50 € = Bruttobetrag
--102,08 € = gezahlter 16% MwSt-Betrag
1.856,42 € = Bruttobetrag

102,08 € = MwSt 2006
312,70 € = MwSt 2007
414,78 € = Gesamt

Vom MwSt-Betrag habe ich dann eine Differenz von 19,14 €.
Hm, ist vielleicht auch falsch, weil das bestimmt die 3% Mwst-Nachforderung ist. Jep, das ist die Differenz!

Alles klar, dann ist meine Rechnung falsch und deine dann doch richtig.
Wo steht es geschrieben, dass man die 3% Mwst nachfordern muss?
Meine Chefin möchte bestimmt ne Nachschlagewerk präsentiert bekommen. Ohne dem, glaubt sie mir bestimmt nicht!!!
Falls das mit den 3% stimmen sollte, dann ist deine Rechnung richtig, falls nicht, ist meine Rechnung richtig. Aber wie verbuche ich denn deine Rechnung dann richtig???

Ich hoffe, es ist nicht schlimm, dass ich das so ausführlich geschrieben habe, aber für mich war es jetzt irgendwie einfacher.

Einen schönen Sonntag wünsche ich dir und den anderen, die all das mit Mühe zu Ende gelesen haben. :daumen
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Pepsi
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#13

13.01.2008, 20:56

na genau deshalb macht man doch diese Aufstellung, damit nämlich die Buchhaltung beim Rg-empfänger auch weiß wie zu buchen ist

der 3 % Nachversteuerungsbetrag (433,92 € - 102,08 € ) ist bei "100 % MwSt." zu buchen

PS: was habt ihr denn für ein Programm?
powerkueken

#14

13.01.2008, 22:30

Ist der 3% Differenzbetrag denn so richtig???
Kann man das irgendwo nachlesen?
Ich arbeite mit Lexware zusammen.
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Pepsi
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#15

13.01.2008, 23:09

wie, so richtig? der muss ja deshalb eben ausgewiesen werden, weil wenn du den kompletten Betrag der noch gezahlt werden muss bei 19 % buchst, ist das falsch, weil dort ein Betrag zu 19 % MwSt enthalten ist (der Nettobetrag der noch zu zahlen zzgl. 19%) und ein Betrag zu 100 % MwSt (die 3 % die du nachberechnen musst)

Vergleich:

100 € netto
19 % MwSt 19 €
119 € brutto
abzgl. bereits gezahlt
58,00 € (darin enthalten 19% MwSt zu 8,00 €)
noch zu zahlen: 61 €

zu zahlende MwSt: 19 €
bereits gezahlt 8,00 €
noch zu zahlen: 11,00 € (3 %)

also sind 11 € des Betrages von 61 € zu 100 % MwSt zu buchen und der Rest (50 €) mit 19 % (7,98 €)

wenn du die 61 € einfach so buchen würdest, würde das falsch sein, dann hättest du nämlich nicht 11 € + 7,98 € MwSt (=18,98 €) sondern nur 9,73 €
powerkueken

#16

14.01.2008, 11:50

Ich habe schon verstanden, dass der noch zu zahlende Betrag nicht nur inkl. 19% Mehrwertsteuer ist, sondern auch zu 100% die Mehrwertsteuer beinhaltet, die noch zu zahlen ist aufgrund der Differenz 16% zu 19% aus dem Jahr 2006, weil wir einen Vorschuss verlangt haben. Aber wo steht das geschrieben, dass wir die MwSt-Differenz erheben müssen?
Und auf welches Konto beim SKR 04 mit Lexware verbuche ich das?
:nachdenk :nachdenk :nachdenk
Andreas

#17

14.01.2008, 12:01

An- und Teilzahlungen sowie eine vorgezogene Rechnungsstellung wirken sich auf den Steuersatz nicht aus. Auch hier kommt es nur auf den Zeitpunkt der Leistung an. Eine Rechnung im Jahr 2007 für eine Leistung aus dem Jahr 2006 unterliegt der alten Umsatzsteuer und umgekehrt. Gegebenenfalls muss also eine Anzahlung im Jahr 2007 nachversteuert werden. Sie müssen dann weitere Umsatzsteuer von 3 %, die auf die im Voraus vereinnahmten Teilentgelte entfällt, in dem Voranmeldungszeitraum entrichten, in dem die Leistung oder Teilleistung tatsächlich erbracht wird. Achten Sie darauf, dass auch der zusätzliche Umsatzsteuerbetrag von 3 % auf die Anzahlung in einer Restrechnung abgerechnet oder die Endrechnung mit dem neuen Steuersatz von 19 % ausgestellt wird. Für den Leistungs- und Rechnungsempfänger verhält es sich genauso: Er kann den Vorsteuerabzug ohne Korrektur der ursprünglichen Rechnung beanspruchen, sobald die Leistung ausgeführt ist und die Endrechnung oder Restrechnung vorliegt.
Quelle: http://imdb.mmk.de/schrader-soest/txt/data/6778.html

Zur Höhe bzw. zum Leistungszeitpunkt -> § 13 UStG. Dann muß Chefin mal selbst ins Gesetz schauen :wink:
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#18

14.01.2008, 14:40

:zustimm der Leistungszeitpunkt ist die Beendigung der Tätigkeit, im ger. Verfahren ist das Urteil oder Kostengrundentscheidung
mellimaus
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#19

18.01.2008, 16:18

Schließ meine Frage mal hier an:

Waren außergerichtlich tätig (2005), sind dann 2006 ins streitige Verfahren. Im Urteil wurde uns die Anrechnung der GEschäftsgebühr + Auslagen und 16 % USt zugesprochen (war ja alles vor dem BGH-Urteil). Hat die Gegenseite nach Urteil auch gezahlt. Rest der Kosten wurde gequotelt.

Wenn ich jetzt eine Abschlussrechnung mache, mach ich das mit der USt so wie hier schon beschrieben? Versteh das nich... DANKE
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
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Curry
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#20

18.01.2008, 16:31

Wurde das Verfahren erst 2007/2008 beendet?

Die Geschäftsgebühr rechnest du nur mit 16% ab, da sie ja schon 2005 oder 2006 fällig geworden ist.

Wenn das streitige Verfahren 2007/2008 beendet wurde, dann musst du auf Verfahrensgebühr etc. 19% berechnen.
Curry

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