Sammelthread: Abrechnungsfragen BGH-Urteil vom 07.03.07

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Feierabend
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#261

09.01.2008, 08:53

Dann kann ich ja noch hoffen, dass ich nicht gaaaanz blöd bin... :-)
Vielen Dank! (Die Kollegin, die sonst eigentlich ganz pfiffig ist bei den Abrechnungen hat das nämlich nicht berücksichtigt, daher war ich total verunsichert)
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Andreas

#262

13.01.2008, 11:00

Thema "Mahnbescheide elektronisch übermitteln" abgetrennt:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12602
mellimaus
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#263

15.01.2008, 16:38

hab grad ne Diskussion mit meinen Chef wegen einer Rechnung. Außergerichtlich tätig und dann gerichtlich (streitiges Verfahren)

meine Abrechnung:

2300GG
Auslagen
3100 VerfGeb.
./. 0,65 GG
3104 Termins.
Ausl.
MwSt
GK

mein Chef sagt nun, dass nich eine 0,65 GG abgezogen wird, sondern eine 0,65 VG schreibt man. Stimmt das? Hab mir den Thread angeschaut und ihr schreibt alle 0,65 GG. Wie kann ich ihm das erklären?

Danke
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Curry
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#264

15.01.2008, 16:50

Gegenüber wem willst du denn abrechnen?

In der Rechnung an den Mandanten würde ich es so schreiben, wie du gerade aufgeschlüsselt hast.
Curry

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mellimaus
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#265

15.01.2008, 16:51

Genau is die Rechnung an den Mandanten. Chef will aber eine 0,65 VG abziehen. stimmt das denn auch?

Sorry, ich tu mich schwer, dass zu verstehen
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#266

15.01.2008, 17:00

@Anfänger, so hatte ich das auch gemacht und hab letzte Woche meine erste Monierung vom Mahngericht bekommen. :ohmann

Man muss die Hälfte der Geschäftsgebühr anrechnen.
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Curry
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#267

15.01.2008, 17:00

Ja, es heißt ja, dass eine Geschäftsgebühr angerechnet wird und nicht, dass eine Verfahrensgebühr angerechnet wird.
Curry

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#268

15.01.2008, 17:01

Danke Curry, dann versuch ich es mal, ihm morgen so zu erklären.
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Tschakka
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#269

11.03.2008, 14:41

Hy, vllt. kann mir ja auch einer helfen.

Ich muss eine PKH-Abrechnung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit erstellen. Mein Problem hierbei ist, dass das Gericht den Streitwert auf € 7.650,00 für die Klage bis zum 22.01.2008 gesetzt hat und danach für die Klage auf € 7150,00. Der Gegenstandswert für den Vergleich ist € 7.800.

Meine Frage hierzu ist, welche Bedeutung der bestimmte Zeitraum für die Streitwerte hat und wie dass dann in der Rechnung aussieht.

danke
StineP

#270

11.03.2008, 14:46

Wann war hier Termin??

Kann es sein, dass zB Termin am 22.01. war?

Macht man manchmal, wenn Termin war und die Forderung herabgesetzt wurde.

Könnte dann so aussehen:

1,3 VG 3100 aus 7650
0,8 VG 3101 aus 150 (7800 - 7650)
Abgleich § 15 RVG
1,2 TG 3104 aus 7800 (höchster Wert)
1,0 EG 1008 aus 7800


Da es sich hier um PKH handelt, drauf achten, dass du § 49 RVG berücksichtigst
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