Dann kann ich ja noch hoffen, dass ich nicht gaaaanz blöd bin...
Vielen Dank! (Die Kollegin, die sonst eigentlich ganz pfiffig ist bei den Abrechnungen hat das nämlich nicht berücksichtigt, daher war ich total verunsichert)
Sammelthread: Abrechnungsfragen BGH-Urteil vom 07.03.07
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"...es kann ja nicht immer regnen..."
Thema "Mahnbescheide elektronisch übermitteln" abgetrennt:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12602
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hab grad ne Diskussion mit meinen Chef wegen einer Rechnung. Außergerichtlich tätig und dann gerichtlich (streitiges Verfahren)
meine Abrechnung:
2300GG
Auslagen
3100 VerfGeb.
./. 0,65 GG
3104 Termins.
Ausl.
MwSt
GK
mein Chef sagt nun, dass nich eine 0,65 GG abgezogen wird, sondern eine 0,65 VG schreibt man. Stimmt das? Hab mir den Thread angeschaut und ihr schreibt alle 0,65 GG. Wie kann ich ihm das erklären?
Danke
meine Abrechnung:
2300GG
Auslagen
3100 VerfGeb.
./. 0,65 GG
3104 Termins.
Ausl.
MwSt
GK
mein Chef sagt nun, dass nich eine 0,65 GG abgezogen wird, sondern eine 0,65 VG schreibt man. Stimmt das? Hab mir den Thread angeschaut und ihr schreibt alle 0,65 GG. Wie kann ich ihm das erklären?
Danke
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gegenüber wem willst du denn abrechnen?
In der Rechnung an den Mandanten würde ich es so schreiben, wie du gerade aufgeschlüsselt hast.
In der Rechnung an den Mandanten würde ich es so schreiben, wie du gerade aufgeschlüsselt hast.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ja, es heißt ja, dass eine Geschäftsgebühr angerechnet wird und nicht, dass eine Verfahrensgebühr angerechnet wird.
Curry
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Hy, vllt. kann mir ja auch einer helfen.
Ich muss eine PKH-Abrechnung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit erstellen. Mein Problem hierbei ist, dass das Gericht den Streitwert auf € 7.650,00 für die Klage bis zum 22.01.2008 gesetzt hat und danach für die Klage auf € 7150,00. Der Gegenstandswert für den Vergleich ist € 7.800.
Meine Frage hierzu ist, welche Bedeutung der bestimmte Zeitraum für die Streitwerte hat und wie dass dann in der Rechnung aussieht.
danke
Ich muss eine PKH-Abrechnung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit erstellen. Mein Problem hierbei ist, dass das Gericht den Streitwert auf € 7.650,00 für die Klage bis zum 22.01.2008 gesetzt hat und danach für die Klage auf € 7150,00. Der Gegenstandswert für den Vergleich ist € 7.800.
Meine Frage hierzu ist, welche Bedeutung der bestimmte Zeitraum für die Streitwerte hat und wie dass dann in der Rechnung aussieht.
danke
Wann war hier Termin??
Kann es sein, dass zB Termin am 22.01. war?
Macht man manchmal, wenn Termin war und die Forderung herabgesetzt wurde.
Könnte dann so aussehen:
1,3 VG 3100 aus 7650
0,8 VG 3101 aus 150 (7800 - 7650)
Abgleich § 15 RVG
1,2 TG 3104 aus 7800 (höchster Wert)
1,0 EG 1008 aus 7800
Da es sich hier um PKH handelt, drauf achten, dass du § 49 RVG berücksichtigst
Kann es sein, dass zB Termin am 22.01. war?
Macht man manchmal, wenn Termin war und die Forderung herabgesetzt wurde.
Könnte dann so aussehen:
1,3 VG 3100 aus 7650
0,8 VG 3101 aus 150 (7800 - 7650)
Abgleich § 15 RVG
1,2 TG 3104 aus 7800 (höchster Wert)
1,0 EG 1008 aus 7800
Da es sich hier um PKH handelt, drauf achten, dass du § 49 RVG berücksichtigst