Strafsache
Es gibt auch irgendeine Gebühr, mit der man eine Korrespondenz abrechnen kann - aber die wird hier nicht greifen, wenn ihr die Sache übernehmt - das meintest du doch jetzt, Janin!?
- skugga
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Wenn ich mich mal einmischen dürfte:
So wie ich das verstehe, soll gegenüber dem zuerst tätigen Anwalt geltend gemacht werden, daß er falsch abgerechnet hat und eventuell Schadenersatz geltend gemacht werden. Damit wäre dieser Teil der Tätigkeit aber a) aus dem strafrechtlichen Teil raus und b) eine gesonderte Tätigkeit, nämlich die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Mir riecht das nach zwei Angelegenheiten in zwei getrennten Akten.
So wie ich das verstehe, soll gegenüber dem zuerst tätigen Anwalt geltend gemacht werden, daß er falsch abgerechnet hat und eventuell Schadenersatz geltend gemacht werden. Damit wäre dieser Teil der Tätigkeit aber a) aus dem strafrechtlichen Teil raus und b) eine gesonderte Tätigkeit, nämlich die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Mir riecht das nach zwei Angelegenheiten in zwei getrennten Akten.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Klopfer
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Bei Übernahme von Angelegenheiten in Strafsachen immer merken---> Akten anlegen = Grundgebühr. Mit der Grundgebühr wird die Einarbeitung in die Sache und die Beschaffung von Informationen etc. (hier vom vorherigen RA) abgegolten. Also eine Geschäftsgebühr (2300) kann im Strafverfahren gar nicht vorkommen!
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
- skugga
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IM Strafverfahren nicht; ich verstehe das aber - wie bereits gesagt - so, daß gegen den vorherigen Anwalt zivilrechtliche Ansprüche geprüft werden sollen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.