Terminsgebühr außergerichtlich - Wortlaut

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mellimaus
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#11

10.01.2008, 16:20

Thread hieß "außergerichtliche Terminsgebühr?"
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
Janin

#12

10.01.2008, 16:24

habs gefunden den thread: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=11752&start=0

aber der sachverhalt ist ein wenig anders.

ihr wart ja nur außergerichtlich tätig und nicht auch noch gerichtlich bzw. hattet klageauftrag vorliegen. dies ist nämlich der fall, den du mit currys beitrag zitierst.
mellimaus
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#13

10.01.2008, 16:29

Wir waren erst nur außergerichtlich beauftragt und nachdem es nicht geklappt hat, hatten wir Klageauftrag, aber zur Klage kam es nich, da wir uns vorher mit der Gegenseite geeinigt haben. Mmh...bin völlig verwirrt
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Janin

#14

10.01.2008, 16:31

na dann ist das der gleiche sachverhalt. aber so hattest du das ganze nicht geschrieben. also ist currys abrechnungsvorschlag richtig.
mellimaus
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#15

11.01.2008, 10:14

muss mein Thema nochmal aufgreifen: reicht dieser Satz aus, um nachzuweisen, dass wir Klageauftrag hatten? "dass bei abermaligem fruchtlosem Verstreichen der genannten Frist, unsere Mandantin gezwungen ist, Ihre Interessen auf gerichtlichem Wege durchzusetzen"

Danke
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tiko73

#16

11.01.2008, 21:00

Da bin ich mir nicht sicher.

Aus dem Bauch raus, würde ich sagen, das klingt eher nicht nach Klageauftrag. Aber wie gesagt, das ist nur mein Bauchgefühl.
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butterflybabe
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#17

12.01.2008, 14:44

dass bei abermaligem fruchtlosem Verstreichen der genannten Frist, unsere Mandantin gezwungen ist, Ihre Interessen auf gerichtlichem Wege durchzusetzen
Laut Meinung von Herrn Enders und Frau Jungbauer aus jeweilien RVG-Seminaren liegt dann ein Klageauftrag vor, wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist.

Ob man allerdings beweisen kann, dass der Mdt einem solch einen Auftrag (wenn nicht bezahlt bis ..., dann MV oder Klage) gegeben hat, hängt u. a. vom Unterzeichnen von Mandatsbedingungen etc., Anfertigen von Besprechungsnotizen etc. ab.
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