Hallo,
folgendes Problem:
Wir waren erst außergerichtlich, dann gerichtlich tätig. Jetzt gibt es ein VU. Außergerichtlich habe ich abgerechnet gegenüber RS und diese Kosten mit in Klage geltend gemacht. Sind mit im VU drin. Wenn ich jetzt das gerichtliche Verfahren gegenüber RS abrechne, muss ich dann trotzdem die Geschäftsgebühr anrechnen, obwohl sie sowohl außergerichtlich durch VU und dann gerichtlich später durch KFB wiederkriegen?
Eilt etwas.
Verfahrensgebühr
Mach es sauberer...
1,3 Verfahrensgebühr
- 0,65 GG
(sind übrigens 0,65 und nicht 0,55 VG)
0,5 TG
wenn Ihr die GG vollstreckt, die im VU tituliert wurde, dann erhält die RSV genau diesen Betrag (1,3 GG, Auslagen etc)..
Diese Abrechnung ist übrigens die, die Ihr im KFA als auch in der Rechnung an die RSV zugrunde legt
1,3 Verfahrensgebühr
- 0,65 GG
(sind übrigens 0,65 und nicht 0,55 VG)
0,5 TG
wenn Ihr die GG vollstreckt, die im VU tituliert wurde, dann erhält die RSV genau diesen Betrag (1,3 GG, Auslagen etc)..
Diese Abrechnung ist übrigens die, die Ihr im KFA als auch in der Rechnung an die RSV zugrunde legt