Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

08.01.2008, 14:40

Hallo,

folgendes Problem:

Wir waren erst außergerichtlich, dann gerichtlich tätig. Jetzt gibt es ein VU. Außergerichtlich habe ich abgerechnet gegenüber RS und diese Kosten mit in Klage geltend gemacht. Sind mit im VU drin. Wenn ich jetzt das gerichtliche Verfahren gegenüber RS abrechne, muss ich dann trotzdem die Geschäftsgebühr anrechnen, obwohl sie sowohl außergerichtlich durch VU und dann gerichtlich später durch KFB wiederkriegen?

Eilt etwas.
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leah
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#2

08.01.2008, 14:56

Ja, du bekommst jetzt nur noch eine 0,65 Verfahrensgebühr! Du rechnest also die Geschäftsgebühr an, diese bleibt somit auch 1,3, nur die Verfahrensgebühr verringert sich jetzt.
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#3

08.01.2008, 15:04

d.h. ich rechne jetzt im KFA ab:

0.55 VerfG
0,5 TG

und gegenüber der RS das gleiche?
StineP

#4

08.01.2008, 15:08

Mach es sauberer...

1,3 Verfahrensgebühr
- 0,65 GG
(sind übrigens 0,65 und nicht 0,55 VG)
0,5 TG

wenn Ihr die GG vollstreckt, die im VU tituliert wurde, dann erhält die RSV genau diesen Betrag (1,3 GG, Auslagen etc)..

Diese Abrechnung ist übrigens die, die Ihr im KFA als auch in der Rechnung an die RSV zugrunde legt
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leah
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#5

08.01.2008, 15:11

Sorry hab mich grad im Beitrag geirrt :D vergiss was ich geschrieben hab..
Zuletzt geändert von leah am 08.01.2008, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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leah
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#6

08.01.2008, 15:12

zustimm!
Zuletzt geändert von leah am 08.01.2008, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
ReNo
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#7

08.01.2008, 15:12

Das VU ist im schriftlichen Vorverfahren ergangen, daher nur 0,5 TG. Danke für eure Hilfe.
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