Heute hatte ich meinen ersten Arbeitstag und schon eine Frage
Haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit, welche nur bei der Bußgeldstelle anhängig war. RA hat keinen Anhörungstermin wahrgenommen. Das Verfahren wurde nunmehr von der Bußgeldstelle eingestellt. Nun soll ich das Ganze abrechnen. Kann ich neben der Grundgebühr Nr. 5100 VV noch weitere Gebühren verlangen?? z.b. Verfahrensgeb. Verwaltsbehörden Nr. 5101, 5103 oder 5105 VV? Wenn ja, welche? Ich habe kein festgesetztes Bußgeld. Und kann ich für die Einstellung noch eine Gebühr ansetzen?
Auslagen, Dokupauschale, Märchenst. und AE-Gebühr ist klar
Wäre echt dankbar für eure hilfreichen Antworten! schon mal im Voraus!
Gebühren im Ordnungskeitenverfahren
- Strubbel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1483
- Registriert: 04.06.2007, 13:39
- Wohnort: bei Stuttgart
- Kontaktdaten:
Zu erst mal kriegst du noch eine Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde.
Die Höhe richtet sich - wie du schon festgestellt hast - nach der Höhe des Bußgelds, dass du aber nicht weißt. Dafür müsstest du im Bußgeldkatalog nachschauen, welche Gebühr für die begangene Ordnungswidrigkeit entstanden wäre.
Die Höhe richtet sich - wie du schon festgestellt hast - nach der Höhe des Bußgelds, dass du aber nicht weißt. Dafür müsstest du im Bußgeldkatalog nachschauen, welche Gebühr für die begangene Ordnungswidrigkeit entstanden wäre.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 476
- Registriert: 20.09.2006, 12:02
- Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
- Wohnort: nähe Kiel
Auch wenn ich spät bin: Habt Ihr die Einstellung beantragt?
Dann gibts auch noch die 5151 Zusatzgebühr für Einstellung
Dann gibts auch noch die 5151 Zusatzgebühr für Einstellung
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 476
- Registriert: 20.09.2006, 12:02
- Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
- Wohnort: nähe Kiel
äh ich mein natürlich 5115
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
- Danjella
- Forenfachkraft
- Beiträge: 130
- Registriert: 04.12.2007, 20:16
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Gera
- Kontaktdaten:
Ja darüber hat ich mir auch nochmal Gedanken gemacht und nachdem ich in Erinnerung hatte, dass es für die Einstellung eine Gebühr gab, hab ich erstmal das RVG durchstöbert und die 5115 VV noch mit dazugenommen