Gebühren im Ordnungskeitenverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Danjella
Forenfachkraft
Beiträge: 130
Registriert: 04.12.2007, 20:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Gera
Kontaktdaten:

#1

02.01.2008, 18:01

Heute hatte ich meinen ersten Arbeitstag und schon eine Frage :oops:
Haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit, welche nur bei der Bußgeldstelle anhängig war. RA hat keinen Anhörungstermin wahrgenommen. Das Verfahren wurde nunmehr von der Bußgeldstelle eingestellt. Nun soll ich das Ganze abrechnen. Kann ich neben der Grundgebühr Nr. 5100 VV noch weitere Gebühren verlangen?? z.b. Verfahrensgeb. Verwaltsbehörden Nr. 5101, 5103 oder 5105 VV? Wenn ja, welche? Ich habe kein festgesetztes Bußgeld. Und kann ich für die Einstellung noch eine Gebühr ansetzen?

Auslagen, Dokupauschale, Märchenst. und AE-Gebühr ist klar

Wäre echt dankbar für eure hilfreichen Antworten! :thx schon mal im Voraus!
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#2

02.01.2008, 20:17

Zu erst mal kriegst du noch eine Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde.

Die Höhe richtet sich - wie du schon festgestellt hast - nach der Höhe des Bußgelds, dass du aber nicht weißt. Dafür müsstest du im Bußgeldkatalog nachschauen, welche Gebühr für die begangene Ordnungswidrigkeit entstanden wäre.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Benutzeravatar
Klopfer
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 28.12.2007, 15:29
Software: ReNoStar
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

#3

02.01.2008, 21:24

5100
5103 (halt entsprechend Bußgeld)
5104 (halt entsprechend Bußgeld)
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
Benutzeravatar
Danjella
Forenfachkraft
Beiträge: 130
Registriert: 04.12.2007, 20:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Gera
Kontaktdaten:

#4

02.01.2008, 22:23

Oh ok, dann hab ich mir das doch richtig gedacht ;-)
:thx
Benutzeravatar
Klopfer
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 28.12.2007, 15:29
Software: ReNoStar
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

#5

02.01.2008, 22:26

freut mich :)
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
Teddybär14
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 476
Registriert: 20.09.2006, 12:02
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: nähe Kiel

#6

03.01.2008, 15:15

Auch wenn ich spät bin: Habt Ihr die Einstellung beantragt?
Dann gibts auch noch die 5151 Zusatzgebühr für Einstellung

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Teddybär14
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 476
Registriert: 20.09.2006, 12:02
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: nähe Kiel

#7

03.01.2008, 15:15

äh ich mein natürlich 5115

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Benutzeravatar
Danjella
Forenfachkraft
Beiträge: 130
Registriert: 04.12.2007, 20:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Gera
Kontaktdaten:

#8

04.01.2008, 20:44

Ja darüber hat ich mir auch nochmal Gedanken gemacht und nachdem ich in Erinnerung hatte, dass es für die Einstellung eine Gebühr gab, hab ich erstmal das RVG durchstöbert und die 5115 VV noch mit dazugenommen ;-)
Antworten