Gebühr für Verfahren 850 k ZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wayona
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#1

03.01.2008, 08:38

wir haben für die mandantschaft ein verfahren nach 850 k ZPO geführt. nun bin ich mir bei der gebühr nicht ganz sicher.
muß ich hier eine 0,5 verfahrensgebühr nach nr. 3328 abrechnen oder was sonst?
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Bino
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#2

03.01.2008, 08:50

Die Nr. 3328 entsteht ja nur, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung darüber stattgefunden hat.
wenn er diese nicht hattet, dann ist m. E. eine Gebühr nach 3309 entstanden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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leah
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#3

03.01.2008, 13:57

Ja 3309 ist richtig, der Antrag stellt eine ganz normale Tätigkeit in der ZV dar.
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