EILT!!! NOTFRIST

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Xuka
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#11

21.12.2007, 11:48

Drin stehen sollte in etwa: "I. S. x/y teile ich mit, dass ich mich gegen die Klage verteidigen will."

und evtl.

"Die Klageerwiderung wird von meinem Prozessbevollmächtigten ... eingereicht."

Damit das Gericht auch weiß, dass euer Mandant euch beauftragt hat.
Sam29

#12

21.12.2007, 11:49

Entweder sprichts Du es mit den Mandanten ab, dass er selber die Verteidigungsabsicht anzeigt, oder aber, Ihr habt ja sicherlich eine Vollmacht des Mandanten, würde ich vorher Chef anrufen und fragen, ob Du i.A. unterzeichnen kannst. Ich unterschreibe ja auch alles mögliche, aber bei solchen Geschichten. :? DA renne ich persönlich immer rüber zum Nachbaranwalt erkläre ihm die Lage, dann schreibe ich

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Vllt. kann Deine Chefin auch in der kurzen Zeit einen anderen RA organisieren.
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schneewittchen1984
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#13

21.12.2007, 11:55

find s gewagt, dass deine chefin keine urlaubsvertretung hat. wir sind auch ne einzelkanzlei, aber wenn der chef weg ist, dann gibt es einen, bei dem ich die schriftsätze ans gericht unterschreiben lassen kann.

ich würde folgendermaßen vorgehen. text formulieren für mandanten, ihn unterschreiben lassen, bei gericht einreichen und denen dann nen tag später anrufen und ihnen erklären, dass der mandant die verteidigungsanzeige zur wahrung der notfrist selbst gemacht hat, weil deine chefin im urlaub ist, aber dass ihr ansonsten zustellungsbevollmächtigt seid und auch die klagerwiderung machen wird.

text für verteidigungsanzeige in etwa so:

hiermit zeige ich an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte.

Antragstellung und weiterer Vortrag wird mit der Klagerwiderung erfolgen, welche innerhalb gesetzter Frist von der von mir beauftragten RAin eingereicht werden wird.
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immer
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#14

21.12.2007, 12:00

Was du auch machen kannst: Entwerfe die Verteidigungsanzeige, schicks der Chefin per Fax ins Urlaubshotel, sie unterschreibt und faxt zurück.
Sevi83
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#15

21.12.2007, 12:07

das ist eine gute idee...danke an alle, versuche es mal mit dem Fax: Problem, dass die anwältin nicht im hotel ist, aus fam. gründen müsste sie plötzlich weg. ansonsten solls der Mandant erledigen...schöne feiertage
Satine222000
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#16

21.12.2007, 12:17

Also ehrlich gesagt wir haben auch keinen Urlaubsvertreter. Wenn was ganz dringendes ist, muss ich das entweder regeln oder der Anwalt aus der Kanzlei ein Stockwerk über uns. Aber so Fristsachen kann ich auch i.A. unterschreiben. Verteidigungsanzeige besteht doch aus zwei Sätzen. Da kann man doch nix falsch machen.
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schneewittchen1984
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#17

21.12.2007, 12:20

[quote="Satine222000"]Also ehrlich gesagt wir haben auch keinen Urlaubsvertreter. Wenn was ganz dringendes ist, muss ich das entweder regeln oder der Anwalt aus der Kanzlei ein Stockwerk über uns. quote]

dann ist der anwalt in der kanzlei über euch doch auch der urlaubsvertreter... mit urlaubsvertreter mein ich nur nen RA, der die wichtigen schriftsätze unterschreibt, nicht jemanden, der jeden tag in die kanzlei kommt und die praktisch weiterführt.
Satine222000
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#18

21.12.2007, 12:25

@Schneewittchen
Ja, dann kann man schon sagen er ist Urlaubsvertreter. Mein Chef sagt ihm aber nie, wann er in Urlaub fährt. Oft ist der andere Anwalt dann auch in Urlaub. Aber das ist dann auch egal, weil ich hier eigentlich fast alles selber unterschreibe. Auch wenn mein Chef da ist.
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schneewittchen1984
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#19

21.12.2007, 12:31

echt? dann ist es ja echt egal.:schreib ich unterschreib wenn der chef weg ist, bis auf die schriftsätze ans gericht, auch alles selber.
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Satine222000
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#20

21.12.2007, 12:53

Tja, wenn wir schon beim Thema sind. Mach ich doch grad die Post auf und habe auch zwei Notfristen drin. Supaaaa! Wollte grad eben heim gehen....Nix da.
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