KFA über mehrere Instanzen + BRAGO/RVG??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

20.12.2007, 17:23

Hallo ihr Lieben, ich hab heut Spätdienst und ausgerechnet jetzt ein problem... ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen... Ich hab eine mega Akte, die schon seit 2003 läuft und soll nun KFA stellen. Allerdings gab´s da 3 Instanzen – LG, KG, BGH und nun wieder zurück zum KG –was mich verwirrt. Muss ich für jede Instanz einzeln abrechnen und wenn ja, die erste nach BRAGO (hilfe, hab ich gar nicht mehr gelernt!) und die anderen nach RVG Außerdem haben wir schon 2 KFBs vorliegen (I. & II: Instanz, da wir jeweils unterlagen), sind die dann gegenstandslos? Ist echt schon zu spät zum denken...:0Vielen lieben dank schon einmal für eure Hilfe!!
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Bino
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#2

20.12.2007, 18:19

Hallo ReNo 1985,
ja, du rechnest jede Instanz einzeln ab.
Offenbar hat der BGH das Verfahren wieder an das KG zurück verwiesen?
Dann bekommst du für das Verfahren beim KG die Verfahrensgebühr nicht noch einmal neu, Verhandlungsgebühr aber ja.

Die Verfahren, die zu Zeiten der BRAGO begonnen haben, sind auch nach BRAGO abzurechnen.

Ob die KFBs gegenstandslos sind, kann man ohne den Sachverhalt nicht sagen. Du musst mal nachsehen, ob ein Gericht in dem jeweiligen Verfahren danach die Kostenentscheidung wieder aufgehoben/geändert hat.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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#3

20.12.2007, 18:35

Wenn der BGH an das KG zurückverweist, dann dürfte es ja in der III. Instanz noch keine endgültige Kostenentscheidung geben. Erst wenn die da ist könnt Ihr nen KFA machen. Dann allerdings - und da liegst Du richtig und Bino auch - jede Instanz einzeln. BRAGO ist fast so wie RVG. Schau mal, hier hast Du das Gesetz: http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/BRAGO.pdf
Volle Gebühr ist jeweils 10/10 (entspricht den 1,0 bei RVG). Berufung ist dann 13/10 (entspricht 1,3 bei RVG).
Ist also gar nicht so schwer.
Barbara
Gast

#4

20.12.2007, 18:56

naja die Problematik war die, dass wir gegen ein urteil Berufung eingelegt haben, diese aber zurückgewiesen wurde, da die Begründung angeblich verspätet eingereicht wurde. dies war jedoch strittig, da und das gericht erst eine unvollständige ausfertigung des Urteils übermittelt hat und wir die frist neu berechnet haben, nachdem wir die vollständige ausfertigung vorliegen hatten. Wir haben dann Wiedereinsetzung beantragt, wurde aber abgelehnt. Der BGH hat nun aber letztlich entschieden, dass diese doch gewährt wird und deshalb gehts jetzt im Berufungsverfahren vor dem KG weiter.

Aber ich rechne dann doch nur die I.Instanz nach BRAGO und die anderen nach RVG ab oder?
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Bino
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#5

20.12.2007, 19:03

Wenn zur Einleitung des Berufungsverfahrens (bzw. Eurer Auftragserteilung) vor dem KG schon das RVG galt, dann musst du nach RVG abrechnen.
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Zauberdrops
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#6

22.12.2007, 21:16

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die I. Instanz vor dem 01.07.04 war, die II. Instanz nach dem 01.07.04 und das Wiederaufnahmeverfahren dann ja sowieso.

Dann wird die I. Instanz an BRAGO, die II. Instanz und das Wiederaufnahmeverfahren nach dem RVG abgerechnet. Ich gehe weiter davon aus, dass du keine Probleme hast, das Wiederaufnahmeverfahren nach RVG abzurechnen, ja?

Was die Gültigkeit der vorherigen KFB's angeht, hab ich nur ne Teillösung: Der für die II. Instanz muss ja geändert werden, weil ihr ja schlussendlich offensichtlich nicht unterlegen wart, sondern gewonnen habt. (In dem für dieses Verfahren zu stellenden KFA würde ich übrigens auch das Wiedereinsetzungsverfahren abrechen, weil das noch zur II. Instanz gehört.)
Bzgl. des KFB aus der I. Instanz musst du halt mal im Urteilstenor gucken, was das Gericht da schreibt.

Am Ende noch eine doofe Frage von mir: Die Abkürzung KG hab ich für ein Gericht noch gar nicht gesehen. Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?!
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Benita

#7

22.12.2007, 23:51

@Zauberdrops
Mit KG dürfte das Kammergericht in Berlin gemeint sein.
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Zauberdrops
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#8

23.12.2007, 11:33

Ah ja - ich vermute mal, das ist das OLG von Berlin, richtig? Kammergericht... ich glaub nicht, dass ich das schon mal gelernt hab. :nachdenk

OT: Dein Avatar gefällt mir. :mrgreen:
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Benita

#9

23.12.2007, 12:03

Zauberdrops hat geschrieben:OT: Dein Avatar gefällt mir. :mrgreen:
;-) Ich sag doch nur die Wahrheit

Ja, das ist quasi das OLG von Berlin. Mehr dazu, wenns dich interessiert gibts hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kammergericht
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#10

23.12.2007, 16:27

Was soll denn jetzt schon festgesetzt werden? Wenn der BGH die KG-Entscheidung aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen hat, dann steht doch die Kostentragungspflicht noch gar nicht fest. Oder hat das KG schon erneut entschieden?
~ Grüßle ~
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