Terminsgebühr entstanden? Ja oder NEIN? Leider etwas eilig!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
refana87
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#11

23.08.2006, 15:08

Was habt ihr denn für ein Auftrag? Es ist ja egal was die Gegenseite für einen hat.
Anton79
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#12

23.08.2006, 15:16

hallo, also nochmal, ich glaube ich habe das mit dem 2. fall nicht gut erklärt.

also wir haben eine sache wo die gegenseite uns wegen unserer Mandanten aufgefordert hat, dass unsere partei zahlen soll. Die gegenseite hat klageauftrag von anfang an von deren mandanten bekommen. dann haben wir mit den gegneranwälten ein paar mal gesprochen. ich denke wir sind uns einig, dass man bei Klageauftrag schon die 1,2 Terminsgebühr verdienen kann. Es geht mir jetzt darum, was der Gegner verdient hat , da er unsere partei verklagen will. er hat uns geschrieben dass er morgen klage gegen unsere partei bei gericht einreichen will und hat uns eine kopie der klage vorab geschickt.

darin sehe ich, dass die gegenseite nicht nur die geschäftsgebühr komplett also 1,3 einklagt, sondern auch die 1,2 Terminsgebühr. Das hab ich noch nie gesehen.

geht das? oder muss er diese im Kostenfestsetzungsverfahren später miteinklagen? was ist wenn im gerichtsverfahren später auch verhandelt wird? er bekommt trotzdem nur eine oder? geht ja um den selben anspruch,oder? Fragen über fragen. hiiiiiilfffffffffeeeeeeeeeee!
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#13

24.08.2006, 08:05

also ne zweite Terminsgebühr entsteht nich

eingeklagt?? hm, in aller Regel wird im ger. Verfahren wohl n Termin stattfinden, also lohnt es sich nicht wirklich..

und die Geschäftsgeb. ganz geltend zu machen, geht auch nicht, die muss ja angerechnet werden, und der nicht anrechenbare Teil kann nur eingeklagt werden

was ist denn nun mit dem ersten Fall, hattet ihr Klageauftrag oder nicht?

................... muss meine antwort nochmal revidieren:
die Geschäftsgebühr kann natürlich geltend gemacht werden, aber nicht zusammen mit der Terminsgebühr
ansonsten für Fall 2 gehts hier weiter:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=21733#21733
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