Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hefalumpine
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#1

20.12.2007, 08:59

Guten Morgen,

kurze Frage: Wir sind Kläger; Beklagte hat Berufung eingelegt und sie auf anraten des Gerichts zurückgezogen. Während der für die Gegenseite laufenden Fristen hat meine Chefin mit der Beklagten - nicht mit ihren Bevollmächtigten - mal verhandelt.

Gibt es neben der Verfahrensgebühr auch eine Terminsgebühr?

Vielen Dank schon mal

L.G. Tanja
Xuka
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#2

20.12.2007, 09:05

Also in Vorb. 3 Nr. 3 steht ja nicht drin, dass Deine Chefin mit dem Gegenanwalt reden muss. Von daher würde ich die Terminsgebühr mitbeantragen.
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butterflybabe
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#3

20.12.2007, 09:50

hat meine Chefin mit der Beklagten
Vielleicht sollte man deine Chefin mal auf die BRAO hinweisen, sofern ein Prozessbevolllmächtigter auf der Gegenseite bestellt ist, darf nicht mehr mit dem Beklagten selber verhandelt werden.

ich wäre wegen des obigen Grundes vorsichtig, hier eine Terminsgebühr anzusetzen. Vielleicht in der Rechnung an Mdt aber höchst wahrscheinlich nicht in einem Kostenfestsetzugnsverfahren.
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tabea009
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#4

20.12.2007, 10:01

Ich stimme butterflybabe da voll zu. Eine Terminsgebühr würde ich hier NUR ansetzen, wenn die gegnerischen RAe gesagt haben, dass Deine Chefin sich direkt mit dem Beklagten in Verbindung setzen soll.
Barbara
regsinluc
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#5

20.12.2007, 15:49

Der Antwort von Butterflybabe und tabea009 kann ich nur zustimmen.
Liebe Grüße Regsinluc
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