PKH-Bewilligung - Mdt hat bereits Gebühren bezahlt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M.arinchen
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#1

19.12.2007, 12:52

Unser Mdt hat auf KoRe Gebühren bezahlt, nachdem wir alle davon ausgegangen sind, dass PKH nicht bewilligt wird.
Sie wurde auch nicht bewilligt, aber dann hat der Mdt auf eigene Faust Beschwerde eingelegt und ist bis vors OLG gegangen.

Schlussendlich hat er PKH bekommen.

Ich habe mal mit einer Justizangestellten gesprochen, die mir erklärte, dass Zahlugen, die von Dritten o. a. geleistet wurden, nicht zurückgezahlt werden.

Ich finde aber keine Rechtsgrundlage hierfür. Mdt will seine Kohle.

Kennt Ihr Euch da besser aus?
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Annika Katrin
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#2

19.12.2007, 13:19

Ich weiß auch nicht so recht, aber vielleicht kann man das aus § 58 RVG ableiten. Da steht nämlich, daß man Gelder, die man vor der Beiordnung erhalten hat, nicht auf die Gebühren, die man von der Staatskasse bekommt anrechnen muss. Also heißt das für mich, daß ihr nichts zurückzahlen müsst. Natürlich nur wenn die Zahlungen des Mandanten vor Beiordnung nicht die Differenz zwischen den normalen Gebühren und den Pkh-Gebühren übersteigt.

Hoffe, einigermaßen verständlich geschrieben.
joy1980
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#3

19.12.2007, 13:31

Ich denke Du musst die PKH Gebühren abrechnen und dem Mandanten sein Geld erstatten. Sollten die PKH Gebühren geringer sein, kannst Du noch einen Mehrvergütungsantrag stellen.
Liebe Grüße :pcwink
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M.arinchen
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#4

19.12.2007, 13:55

Aber bei einem Antrag auf Vergütung von PKH müsste ich die erhaltenen Zahlungen von Mdten doch angeben, diese würden dann abgezogen werden. Ich kann doch da nicht lügen.
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#5

19.12.2007, 15:17

Du kannst die erhaltenen Zahlungen ruhig angeben. Die werden nicht so einfach abgezogen. Die werden erst mit dem Betrag verrechnet, der die PKH-Gebühren übersteigt bis zu dem Betrag, den ihr ganz normal ohne PKH erhalten würdet. Das steht glaube ich auch in dem vorher genannten Paragraphen oder in der ZPO irgendwo Richtung § 120 oder so bin mir da nicht so sicher.
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butterflybabe
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#6

19.12.2007, 16:38

Du kannst die erhaltenen Zahlungen ruhig angeben. Die werden nicht so einfach abgezogen. Die werden erst mit dem Betrag verrechnet, der die PKH-Gebühren übersteigt bis zu dem Betrag, den ihr ganz normal ohne PKH erhalten würdet.
Dem kann ich mich nur anschließen. Auszahlen würde ich vorerst nichts oder zumindest dann doch erst mal mit dem Rechtspfleger telefonieren.
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